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FDP fordert Änderungen der Strafprozessordnung

Die von der FDP geforderten Änderungen der Strafprozessordnung zielen vor allem darauf ab, die Strafverfahren zu beschleunigen. Dabei sollen die Rechte der Beteiligten in keiner Weise beschnitten werden.

In dem Antrag auf eine Änderung der Strafprozessordnung verweisen die FDP-Abgeordneten auf eine dringend notwendige Reformbedürftigkeit der Arbeitsweise der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Bemängelt werden in erster Linie die personelle und technische Ausstattung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung schöpft die deutsche Justiz bisher noch viel zu wenig aus.

Wie soll sich die Strafprozessordnung nach den Ideen der FDP ändern?

Bei den Gerichten sind aktuell noch papierene Akten üblich. Eine flächendeckende Durchsetzung der elektronischen Akte steht erst ab dem Jahr 2026 an. Ursache dieser langen Wartezeit ist die fehlende technische Ausstattung der Gerichte. Dort sieht die SPD den Bund und die Länder in der Pflicht und fordert einen Digitalpakt nach dem Vorbild der Förderung der Digitalisierung in den Schulen. Außerdem soll der Paragraf 247a der Strafprozessordnung geändert werden. Er erlaubt die audiovisuelle Vernehmung von Zeugen bisher nur in einigen Ausnahmefällen. Die FDP hält die Einführung einer generellen Möglichkeit der Zeugenvernehmung per Videokonferenz für erforderlich. Bisher sorgte auch eine Vielzahl von Verhinderungen der Zeugen für vermeidbare Verschiebungen von Verhandlungen.

Videoaufzeichnungen statt papierener Protokolle bei Strafverhandlungen

Ein weiterer Grund für Verfahrensverzögerungen sind Befangenheitsanträge sowie ausfallende Richter und Schöffen. Die FDP sieht die Chance, die Masse der Befangenheitsanträge durch die flächendeckende Einführung einer Videodokumentation bei Strafverhandlungen zu reduzieren. Eine solche Dokumentation würde es außerdem einfacher machen, ausgefallene Richter und Schöffen zu ersetzen, weil sie die Ersatzrichter und Schöffen besser in die Fakten des laufenden Verfahrens einarbeiten können. Auch eine weitere Forderung der FDP-Abgeordneten ist sehr interessant. Sie wollen mit ihrem Antrag auf die Änderung der Strafprozessordnung erreichen, dass künftig alle Urteile für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Das soll in anonymisierter Form erfolgen und beispielsweise zur Aufdeckung „regionaler Unterschiede bei der Strafzumessung“ bei vergleichbaren Delikten dienen. Zusätzlich sollen die Frist für Besetzungsrügen auf zwei Wochen nach der Mitteilung der Besetzung beschränkt und die Möglichkeiten der Rechtsgespräche nach dem Paragrafen 257c der Strafprozessordnung erweitert werden.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/14244

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