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EU verschärft Kampf gegen Geldwäsche

Die EU will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus verschärfen. Dafür ist man bereit, insbesondere bei Bargeldtransfers deutlich genauer als bisher hinzusehen.

Die verschärften Kontrollen von Bargeldtransfers sollen es Kriminellen erschweren, ihre Aktivitäten zu finanzieren. Darauf haben sich am Mittwochabend Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten mit Vertretern des EU-Parlaments geeinigt, wie die EU-Kommission jetzt bekannt gab.

Das sind die neuen Regeln im Bargeldverkehr

Laut den Neuregelungen können Behörden schon bei Beträgen unterhalb der Anmeldeschwelle von 10.000 Euro tätig werden, wenn sich entsprechende Verdachtsmomente ergeben. Zudem sollen die Kontrollen bei der Ein- und Ausreise verschärft werden, um mehr Menschen zu identifizieren, die Beträge über 10.000 Euro mit sich führen.

Zollkontrollen sollen zudem deutlich ausgeweitet werden. Bargeld in Postpaketen, auf Prepaid-Karten und in wertvollen Gütern, wie Gold, sollen demnach ebenfalls kontrolliert werden. Zusätzlich haben sich die Vertreter der EU darauf geeinigt, den Austausch der Informationen zwischen den Behörden in den einzelnen Ländern zu verbessern.

Bisher müssen lediglich bei der Ein- und Ausreise in die bzw. aus der EU Barmittel von mehr als 10.000 Euro, die mitgeführt werden, beim Zoll angemeldet werden. Gleiches gilt für bestimmte Wertpapiere im gleichen Wert.

Keine Einschränkung von Barzahlungen

Der zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici begrüßte die Entscheidung sehr. Er sprach davon, dass man im „Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus“ weiter denn je gehe, „um unsere Gesellschaft sicherer zu machen“. Zudem könne man so der Umgehung der Bargeldkontrollen an den Außengrenzen der EU entgegenwirken. Gleichzeitig betonte Moscovici, dass Barzahlungen innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU nicht eingeschränkt werden sollen.

Bevor die neuen Regeln endgültig in Kraft treten können, müssen sie aber erst noch formell vom Europaparlament und den Mitgliedsstaaten gebilligt werden. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt der EU und bereits 20 Tage später kann die Verordnung in Kraft treten.

Quelle: dpa

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