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EU überarbeitet Entsenderichtlinie gegen Lohndumping

Wenn Arbeitnehmer aus einem anderen EU-Land „entsendet“ werden, müssen sie künftig den gleichen Lohn wie die einheimischen Kollegen vor Ort erhalten. Dies haben die EU-Sozialminister in Luxemburg im Rahmen einer Reform der Entsenderichtlinie beschlossen, wie EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen auf Twitter bekannt gab.

Was ist die Entsenderichtlinie?

Die Entsenderichtlinie stammt aus dem Jahr 1996. Sie regelt den Einsatz von Mitarbeitern in anderen EU-Ländern, etwa der Erntehelfer aus Polen, die in Deutschland arbeiten. Mindeststandards für diese entsandten Beschäftigten sind schon jetzt vorgeschrieben. So müssen sie nach dem geltenden Mindestlohn bezahlt werden. Allerdings gibt es nach wie vor reichlich Missbrauch und viele Schlupflöcher, wie die Gewerkschaften immer wieder beklagen. So würden die ausländischen Mitarbeiter ausgebeutet und die hierzulande geltenden Sozialstandards ausgehöhlt. Oftmals verdienen ausländische Mitarbeiter nur die Hälfte des Entgelts, das die einheimischen Mitarbeiter erhalten, beklagen die Sozialminister. Diesem Vorgehen soll jetzt mit der Reform ein Riegel vorgeschoben werden.

Das Ziel der Reform der Entsenderichtlinie ist es, die Mitarbeiter besser vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen. Entsendungen in andere Länder sollen deshalb künftig für maximal zwölf Monate möglich sein. Nur in Ausnahmefällen könne die Entsendung auf 18 Monate erhöht werden. Ausgenommen von den Neuregelungen bleibt allerdings das Transportgewerbe.

Bereits 2016 hatte die EU-Kommission die Reform ins Gespräch gebracht, doch es sollte noch eineinhalb Jahre Diskussionen geben, bevor sie umgesetzt wurde. Die Befristung und die Ausnahmen für LKW-Fahrer galten bis zuletzt als heftig umstritten.

Wie viele Arbeitnehmer sind von der Reform der Entsenderichtlinie betroffen?

Von den Neuerungen im Rahmen der Entsenderichtlinie sind EU-weit Millionen Arbeitnehmer betroffen. Alleine in Deutschland sollen 2016 laut Angaben der Gewerkschaften 561.000 Mitarbeiter aus Spanien, Italien und Osteuropa beschäftigt worden sein. Die meisten von ihnen waren nach den Regeln der Entsenderichtlinie eingestellt.

Allerdings gehen die Interessen auch hier, wie so oft, zwischen den EU-Ländern weit auseinander. Frankreich etwa beharrte auf deutlich strengeren Regeln, damit man auch einheimische Mitarbeiter vor Lohndumping schützen könne. Die osteuropäischen Länder dagegen kritisierten, dass der Westen Europas die eigenen Arbeitsmärkte abschotten wolle. Im Endeffekt wurde die Reform der Entsenderichtlinie dann auch nicht von allen Ländern mitgetragen, hieß es aus Verhandlungskreisen. Man habe aber eine Mehrheit erreicht, so dass die Reform umgesetzt werden könne.

Quelle: dpa

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