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Neue Acrylamid-Verordnung geht nicht weit genug

Der Stoff Acrylamid findet sich in meist geringen Mengen in Frittiertem, Gebackenem und Geröstetem. Er steht unter Verdacht, Krebs auszulösen und ist deshalb heftig umstritten. Damit Verbraucher in Zukunft weniger Acrylamid zu sich nehmen, hat jetzt ein Expertengremium der EU-Länder in Brüssel strengere Produktionsrichtlinien beschlossen. Auch der Vorschlag einer neuen EU-Verordnung wurde angenommen. Allerdings folgt jetzt noch eine dreimonatige Einspruchsfrist, erst danach kann die EU-Kommission die Vorlage endgültig annehmen. Demnach ist auch ein Inkrafttreten der Verordnung vor dem Frühjahr 2019 nicht zu erwarten.

Wie sieht die neue Acrylamid-Verordnung aus?

Insbesondere die Verarbeitung von Kartoffeln und das Backen von Keksen werden von der neuen Acrylamid-Verordnung betroffen sein – zumindest, wenn diese von professionellen Herstellern produziert werden. Grundsätzlich entsteht Acrylamid, wenn stärkehaltige Lebensmittel stark erhitzt werden. Klassische Beispiele sind das Frittieren von Kartoffeln oder das Backen von Brot, Keksen und Kuchen. Acrylamid entsteht durch die Maillard-Reaktion. Bei dieser werden die Lebensmittel gebräunt und erhalten gleichzeitigen ihren typischen Geschmack und die gewünschte Knusprigkeit.

Mit der neuen Acrylamid-Verordnung will man den Nahrungsmittelherstellern jetzt konkrete Vorgaben für die Verarbeitung der Lebensmittel an die Hand geben. Mit kleinen Handgriffen lassen sich die entstehenden Acrylamid-Mengen nämlich deutlich reduzieren. Zu diesen zählen, dass weniger Zucker im Rohprodukt enthalten sein, das Backen/Frittieren bei möglichst geringer Hitze erfolgen und die Bräunung der Lebensmittel ebenfalls eher gering ausfallen sollte.

Die EU-Kommission fordert daher, dass Lebensmittel mit wenig Stärke verarbeitet werden, wie bestimmte Kartoffelsorten. Vor dem Frittieren soll überschüssige Stärke durch das Einweichen oder Blanchieren ausgewaschen werden.

Produkte, die der Verbraucher zu Hause selbst zubereitet, sollen ebenfalls mit klaren Anleitungen versehen werden, um die Risiken durch Acrylamid zu minimieren. So soll es bei Ofen-Fritten oder Aufbackbrötchen konkrete Bräunungstabellen geben.

Auflagen aus Acrylamid-Verordnung reichen nicht aus

Verbraucherschützern reichen die Regelungen der neuen Acrylamid-Verordnung allerdings nicht aus. So fordert der europäische Verbraucherverband BEUC „rechtlich verbindliche Obergrenzen“ für Acrylamid. In einer Stellungnahme des Verbands erklärt dieser, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen wohl kaum ausreichen werden, um die Werte von Acrylamid im Essen ausreichend abzusenken.

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sieht die neue Acrylamid-Verordnung kritisch. Er bezeichnet sie als bürokratisch, unverhältnismäßig und überflüssig. Statt die Unternehmen mit immer strengeren Auflagen zu überziehen und eine „Pommes-Ampel“ einzuführen, sollte man verstärkt an der Aufklärung der Öffentlichkeit über die Folgen von Acrylamid im Essen arbeiten.

Bereits seit 2002 wird der Stoff Acrylamid heftig diskutiert. Schwedische Wissenschaftler wiesen den Stoff damals in Lebensmitteln nach. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellte zudem klar, dass sich in Tierstudien gezeigt habe, dass Acrylamid krebserzeugend wirkt. Daher habe man ihn „als mutagenen und kanzerogenen Stoff mit Bedeutung für den Menschen“ eingestuft. Auch die europäische Lebensmittelaufsicht Efsa ist von der Gefährlichkeit von Acrylamid überzeugt. Sie geht davon aus, dass das Krebsrisiko durch Acrylamid im Essen erhöht werden kann.

Quelle: dpa

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