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E-Zigaretten – jetzt auch schon für den Nachwuchs

E-Shishas to go – das sind die neuen E-Zigaretten, die mit süßen Geschmacksrichtungen schon auf die Kleinsten abzielen sollen. Die Einweg-E-Zigaretten haben es sich zum Ziel gesetzt, wie Süßigkeiten zu schmecken. Geschmacksrichtungen, wie Schokolade, Apfel oder Pfefferminz sind dabei üblich. Der Name Shisha stammt von der bekannten Wasserpfeife. Die E-Shishas to go sind selbst in Grundschulen schon anzutreffen, was aufgrund ihrer Platzierung neben den Süßigkeiten in Tankstelle, Kiosk und Supermarkt auch nicht verwunderlich ist. Doch wie gefährlich oder ungefährlich sind die E-Shishas to go?

E-Shishas to go – was drin ist, weiß keiner so ganz genau

Was tatsächlich in den E-Zigaretten für den Nachwuchs steckt, ist nicht ganz klar. Oftmals wird als Grundsubstanz Propylenglykol verwendet. Der Stoff wird auch bei Dämpfen in Diskotheken eingesetzt. Außerdem wird der Geschmack mit Aromastoffen erzielt.

Es sollen im Dampf aber auch krebserzeugende Substanzen gefunden worden sein, darunter etwa Chrom, Nickel und Formaldehyd, wie das deutsche Krebsforschungszentrum mitteilt. Nikotin ist dagegen in der Regel nicht enthalten, wenngleich es hier durchaus Ausnahmen gibt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) will die E-Shishas to go dagegen nicht in den Kinderhänden sehen. Zum Einen geht vom Einatmen des Dampfes eine akute Gefahr aus, heißt es dort, zum Anderen könnten die E-Zigaretten Kinder und Jugendliche dazu animieren, später auch zur richtigen Zigarette zu greifen. Prof. Dr. Elisabeth Pott von der BZgA betont, dass man 2001 bei den Zwölf- bis 15-Jährigen einen Anteil von 28 Prozent Rauchern hatte, heute seien es nur noch zwölf Prozent. Hier ist ein deutlicher Rückgang zu beobachten, der allerdings durch die E-Shishas to go wieder zunichte gemacht werden könnte.

E-Zigaretten-Abgabe an Kinder ist nicht verboten

Schwierig ist es auch, die Abgabe an Kinder auszuhebeln. Es gibt durchaus einige Anbieter, die die E-Shishas to go mit dem Vermerk „ab 18 Jahren“ versehen. Der Hinweis ist aber freiwillig. Auch die meisten Kioskbesitzer verkaufen die E-Zigaretten nur an Erwachsene ab 18 Jahren, doch es gibt Ausnahmen und es gilt kein generelles Verbot, die E-Shishas to go an Kinder zu verkaufen.

Der Gesetzgeber tut sich mit Verboten und Altersbeschränkungen in diesem Bereich recht schwer. Die E-Shishas to go enthalten in der Regel keinen Tabak und fallen somit nicht unter das Raucherschutzgesetz. Das Bundesfamilienministerium erklärte zwar auf Anfrage, dass nikotinhaltige Erzeugnisse ins Jugendschutzgesetz mit einbezogen werden sollen, allerdings enthalten die umstrittenen E-Shishas to go in der Regel eine Flüssigkeit, die kein Nikotin enthält. Daher würden sie aus der Regelung herausfallen. Lediglich E-Shishas und E-Zigaretten mit Nikotin dürften dann nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Weiteres Problem: Über das Internet werden die E-Shishas to go stark beworben und hier nimmt nicht jeder Online-Shop auch eine Altersprüfung vor. In Köln und Gelsenkirchen haben die ersten Schulleiter reagiert und die E-Shishas to go verboten. Doch ihre Handlungsgewalt reicht eben nur bis zum Schulhof. Vor dem Schulgelände sind die Eltern gefragt.

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