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Drogentest beim Jobcenter? – In Sachsen bereits Realität

Wer Leistungen beim Jobcenter beantragt, muss – zumindest in Sachsen – damit rechnen, dass er zum Drogenschnelltest gebeten wird. Das geht aus einem Artikel hervor, der am 11. November 2014 in der Online-Ausgabe der LVZ veröffentlicht wurde. Die Informationen der Redaktion stammen von Franz Sodann, einem sächsischen Landtagsabgeordneten, der dazu extra unter dem Aktenzeichen 6/71 eine Anfrage an die Landesregierung gestellt hatte, die vom Sächsischen Wirtschaftsministerium beantwortet wurde.

Was teilte das Ministerium zu den Drogentests im Jobcenter mit?

Allein in Sachsen sind im Jahr 2014 mehr als 4.000 Drogenschnelltests an die Jobcenter verteilt worden. Seitens der Bundesregierung wurde auf eine Anfrage der Linken hin bestätigt, dass republikweit künftig 22.000 solcher Drogenschnelltests pro Jahr an die Jobcenter verteilt werden sollen. Zumindest bis 2018 scheint das bereits beschlossene Sache zu sein. Die Zahl der beim Jobcenter verordneten Drogentests nimmt in Sachsen nach der Antwort des Wirtschaftsministeriums immer weiter zu. Der Abgeordnete Franz Sodann, seines Zeichens Chef der Linken-Fraktion, bezeichnet die Bevorratung der Jobcenter mit dem Drogentest als sehr bedenklich. Daraus leitet sich seiner Meinung nach „ein Generalverdacht“ für alle Hilfsbedürftigen ab. Auch sieht Sodann bei dieser Praxis einen möglichen Konflikt mit den verfassungsmäßigen Grundrechten.

Sächsisches Wirtschaftsministerium rechtfertigt die Drogentests

Sven Morlok, der Wirtschaftsminister von Sachsen, hält die Durchführung der Drogentests beim Jobcenter für eine sinnvolle Sache. In seinem Statement gegenüber LVZ-Online begründete Sven Morlok das einerseits mit der Sicherheit der Mitarbeiter und Gäste im Jobcenter. Andererseits hätten diese dadurch die Möglichkeit, Drogenabhängige verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen zuzuführen. Diese Meinung teilt der Linken-Chef Franz Sodann nicht, sondern hält es für eine Bevormundung der Hilfsbedürftigen durch das Jobcenter.

Muss man dem Drogentest im Jobcenter zustimmen?

An dieser Stelle gibt es eine sehr prekäre Rechtslage. An sich ist der Drogentest im Jobcenter eine freiwillige Sache. Der Zwang, einer solchen Aufforderung nachkommen zu müssen, ergibt sich durch ein „Hintertürchen“. Wird der Drogentest im Jobcenter verweigert, kann dieses die Leistungen sperren, bis der Drogentest durchgeführt wird. Die Freiwilligkeit wird durch die mögliche Leistungsverweigerung de facto ausgehebelt. Der Landtagsabgeordnete Franz Sodann sieht darin auch die Gefahr, dass Drogenkonsumenten die ihnen zustehenden Leistungen beim Jobcenter künftig aus Angst gar nicht beantragen könnten. Bisher machen die Jobcenter vom Drogentest aber nur sehr sparsam Gebrauch. Den Spitzenplatz hält derzeit das Jobcenter Bautzen, wo im Jahr 2014 rund zwanzig solcher Tests durchgeführt wurden.

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