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Die Nutzung künstlicher Intelligenzen braucht klare rechtliche Regeln

Laws

Die ungeregelte Anwendung künstlicher Intelligenzen birgt ein erhebliches Schadenspotenzial. Deshalb müssen schnell klare rechtliche Regelungen her.

Spätestens seit der Einführung von ChatGBT in die Suchmaschine BING sind rechtliche Regelungen für künstliche Intelligenzen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Inzwischen schlagen bereits mehrere Branchen Alarm, denn sie befürchten massive Verluste bei ihren Einnahmen. Doch nicht nur sie sind beunruhigt. Massive Kritik an derzeit noch fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen kam auch bereits von der Medienkommission des SPD-Parteivorstands.

Welche Forderungen stellte die SPD-Medienkommission auf?

Hier geht der Trend klar zur Schaffung einer einheitlichen Rechtslage rund um die künstlichen Intelligenzen (kurz KI’s) in der gesamten Europäischen Union. Die SPD-Medienkommission forderte beispielsweise eine Kennzeichnungspflicht der Inhalte, die von den Entwicklern der KI’s für das Training der Software und als Quelle für die davon neu erstellten Inhalte genutzt werden. Hier fehlen derzeit auch noch Regelungen, die das Urheberrecht und die sich daraus ergebenden Genehmigungen zur Nutzung sowie mögliche Nutzungsentgelte betreffen. Zudem sehen die Medienexperten das Risiko zur Nutzung der KI-Systeme zur gezielten Verbreitung von Falschinformationen. Diese Gefahr besteht über die bei den für die Texterstellung verwendeten KI’s über die aktuell noch vorhandenen Lücken beim Stand des Wissens hinaus. Bei einer Nutzung zur Erstellung journalistischer Inhalte könnte das zu einem erheblichen Vertrauensverlust für die gesamte Journalismusbranche führen.

Auch in den USA wird massiv vor Folgen fehlender Rechtsgrundlagen gewarnt

Massive Kritik an der derzeit herrschenden „rechtlichen Grauzone“ kommt in den USA beispielsweise aus der Musikbranche. Wer hat einen Vergütungsanspruch, wenn eine KI einen Songtext erstellt und dabei Teile aus urheberrechtlich geschützten Songs oder Gedichten verwendet? Bei KI-gestützten Kompositionen gibt es eine ähnlich unklare Lage. Die amerikanische Musikindustrie befürchtet ähnliche Einnahmeverluste, wie sie bereits kurz nach der Jahrtausendwende durch die schnelle Verbreitung und intensive Nutzung illegaler Download- und Streaming-Plattformen aufgetreten sind, wenn nicht zeitnah verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenzen geschaffen werden. Die Vertreter der Musikbranche fordern deshalb die verpflichtende Einführung von Lizenzierungsverfahren inklusive einer angemessenen Vergütung, wenn für das Training der KI’s durch das Urheberrecht geschützte Werke verwendet werden.

Initiative Human Artistry Campaign setzt sich für die Rechte der Künstler ein

Vor einigen Wochen wurde zur Sicherung der Rechte der Kunstschaffenden die Initiative Human Artistry Campaign ins Leben gerufen. Dafür haben sich mehr als 40 Organisationen von Kunst- und Medienschaffenden zusammengetan. Die Macher der Initiative haben eine Petition mit den wichtigsten Forderungen erstellt und rufen derzeit zur Unterstützung der Petition auf. Sie verkennen nicht die enormen Potenziale der KI’s zur Schaffung neuer Kunstwerke aller Art, wünschen sich aber, dass die Künstler, deren Werke als Quellen für die KI-generierten Kunstwerke verwendet werden, an den damit erzielten Einnahmen beteiligt werden. Auch die Rechte von VIPs aus allen Bereichen an ihren Bildern und Stimmen benötigen danach eine deutliche Stärkung. Die Initiative benennt auch hier einen Vergütungsanspruch sowie die Einholung einer expliziten Zustimmung zur Verwendung. Für die KI’s darf es ihrer Meinung nach keine Ausnahmen von den allgemeinen Regelungen geben, die bereits jetzt für die manuelle Erstellung von Werken mit solchen Inhalten gelten. Zudem fordert die Petition die Einschränkung des urheberrechtlichen Schutzes ausschließlich auf vom Menschen geschaffene Werke. Bei den Forderungen rund um die Transparenz vertritt die Initiative den gleichen Standpunkt wie in Deutschland die Medienkommission des SPD-Bundesvorstands.

Quelle: SPD-Medienkommission, Human Artistry Campaign

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