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Der EuGH stockt das Personal kräftig auf

Mitunter dauert es derzeit länger als ein Jahr, bevor Urteile in Sachen gefällt werden können, die von den nationalen Gerichten an den Europäischen Gerichtshof, kurz EuGH, übertragen werden. Derzeit entsendet jedes zur Europäischen Union gehörende Land einen Richter an den EuGH. Das heißt, dass momentan 28 Richter dort tätig sind. Bis zum Jahr 2019 soll die Anzahl der in Luxemburg tätigen Richter in drei Schritten bis auf 56 erhöht werden.
Der erste Schritt zur Erweiterung greift bereits in Jahr 2016. Ab September 2016 sollen bereits 19 neue Richter die Kapazitäten des Europäischen Gerichtshofs verstärken. Die Planstellen von sieben neuen Richtern am EuGH sollen durch die Übertragung von Stellen des öffentlichen Dienstes finanziert werden. Die letzte Stufe des Ausbaus der Kapazität folgt im Jahr 2019 mit der Schaffung weiterer neun Richterplanstellen.

Auch die Strukturen des EuGH werden sich ändern

Nach den Umstrukturierungen, die planmäßig im September 2016 durchgeführt werden sollen, wird der Europäische Gerichtshof aus insgesamt neun Kammern bestehen. Zu jeder Kammer gehören dann fünf Richter, die sich zur Fällung von Urteilen im Normalfall zu dritt zusammenfinden werden. Der EuGH möchte durch die neue Struktur auch flexibler in Bezug auf die Verfahren werden, die in Spruchkörpern mit je fünf Richtern entschieden werden müssen. Auch soll es dadurch keine Verfahrensverzögerungen mehr geben, wenn einer der zu einem Spruchkörper gehörenden Richter am Tag der Verhandlung verhindert ist. Die Qualität und Nachvollziehbarkeit bei der Rechtssprechung des EuGH soll durch eine höhere Verantwortung der einzelnen Kammervorsitzenden gewährleistet werden.

Veränderungen auch bei der Zuständigkeit des EuGH geplant

Die personelle Aufstockung des Europäischen Gerichtshofs wird auch dadurch notwendig, dass im Zuge eines aktuell diskutierten Vorschlags für eine durch das Europäische Parlament zu verabschiedende Verordnung die Zuständigkeit des EuGH erweitert werden soll. Nach diesem Entwurf sollen Streitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten künftig bereits erstinstanzlich durch den EuGH geklärt werden können. Das heißt, dass der EuGH solche Verfahren bereits in einem deutlich früheren Stadium als bisher bearbeiten muss.
Quelle: PM 35/16 EuGH

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