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Das Problem der Kinderehe hat nun auch Deutschland erreicht

Kinderehen sind in Deutschland eigentlich nach dem geltenden Recht verboten. Um heiraten zu können, müssen die Betroffenen mindestens 18 Jahre alt sein. Nur in Ausnahmefällen ist die Eheschließung bereits ab dem 16. Geburtstag erlaubt. Beides ist seit dem Jahr 1974 im Paragrafen 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verankert. Zuvor gab es geschlechterspezifische Altersunterschiede beim Erreichen der Ehemündigkeit. Bis 1974 durften in Deutschland Männer ab dem 21. Lebensjahr und Frauen ab dem 16. Lebensjahr heiraten. Wer heute mit 16 oder 17 Jahren eine sogenannte Kinderehe eingehen will, benötigt die Zustimmung des zuständigen Familiengerichts.

Situation bei der Kinderehe ändert sich durch Flüchtlinge

Normalerweise muss sich jeder Mensch den Gesetzen des Landes unterwerfen, in dem er lebt. In vielen Herkunftsländern der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge ist die Kinderehe legal. Außerdem gehört sie zu den Traditionen im Islam. Dort ist es üblich, dass Mädchen schon ab einem Alter von neun Jahren verheiratet werden dürfen. Bei Jungen gilt ein Mindestalter von zwölf Jahren. Allerdings haben viele Regierungen von Ländern, in denen es viele Islam-Anhänger gibt, gesetzlich ein höheres Alter für die Ehemündigkeit festgelegt. Zumeist gilt hier ein Mindestalter von 14 Jahren oder 16 Jahren.

Welche Leiturteile gibt es zur Kinderehe bei den Flüchtlingen?

Inzwischen mussten sich bereits deutsche Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob die im Ausland geschlossenen Kinderehen bei den Flüchtlingen anerkannt werden sollen. Die Frage ergibt sich vor allem deshalb, weil sich unter den ohne Eltern ankommenden Flüchtlingen zahlreiche Minderjährige befinden, die bei der Aufnahme angeben, verheiratet zu sein. Ein Beispiel ist das beim Amtsgericht Bamberg im Frühjahr 2016 unter dem Aktenzeichen 2 UF 58/16 geführte Verfahren. Dort erkannten die Richter die Kinderehe einer minderjährigen Syrerin an, die mit 14 Jahren verheiratet worden war. Nun muss sich das Bundesjustizministerium grundsätzlich mit der Frage der Anerkennung der Kinderehe beschäftigen.

Menschenrechtler warnen vor der Anerkennung der Kinderehe

Die Kinderehe der Flüchtlinge ist insgesamt sehr problembehaftet. Einerseits werden viele Mädchen in islamistischen Kreisen zwangsverheiratet. Andererseits führt die im Islam übliche Kinderehe dazu, dass viele Mädchen sehr früh schwanger werden, obwohl ihr Körper dafür noch gar nicht geeignet ist. Hinzu kommt, dass die Jugendlichen in dem im Islam üblichen Alter für die Heirat noch gar nicht einschätzen können, welche Konsequenzen sich aus einer Kinderehe ergeben. Im Zusammenhang mit den in Deutschland ankommenden Flüchtlingen ergibt sich noch ein anderes Problem. Wird die im Ausland geschlossene Kinderehe offiziell anerkannt, ergibt sich für die Betroffenen die Möglichkeit, ihren volljährigen Ehepartner bei einer Asylanerkennung nachholen zu können. Auch in dieser Hinsicht wird das Bundesjustizministerium eine Grundsatzregelung entwickeln müssen.

Quelle: MDR, BGB

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