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Cannabis & CBD-Öl: Deutschland hat Nachholbedarf bei der Forschung

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In Deutschland gibt es noch zu viele Hindernisse beim Umgang mit CBD-Öl und Cannabis. Einige Fragen müssen schnellstens geklärt werden.

In Deutschland leben unzählige Menschen, die sich eine Linderung ihrer Leiden durch Cannabis oder CDB-Öl erhoffen. Allerdings treffen sie auf ein erhebliches Problem. Es ist unverständlich, dass die Datenlage zur genaueren Erforschung der Wirkungsweise noch so dünn ist. Größere Studien könnten eine Verbesserung der Symptome verschiedener Erkrankungen beweisen oder widerlegen. Damit würde in erster Linie für Klarheit an den Stellen gesorgt, an denen derzeit noch erhebliche Unsicherheiten bestehen.

THC und CBD: Was versteckt sich hinter den Kürzeln?

Die Abkürzung CBD steht für den Oberbegriff Cannabidiol. Das gehört wiederum zu einer ganzen Gruppe von mehr als hundert Cannabinoiden, die in den Blüten und Fasern der Cannabispflanze im Labor nachgewiesen werden konnten. Zu dieser Gruppe gehört auch das Tetrahydrocannabinol, das sich hinter dem Kürzel THC verbirgt. THC wurde als psychoaktive Substanz eingestuft, weil es eine bewusstseinsverändernde Wirkung hat. Genau das macht klare Regelungen im Straßenverkehrsrecht erforderlich. Allerdings finden sich verbindliche THC-Grenzwerte nicht in der StVO und auch nicht in im CanG. Derartige Ergänzungen sind erst für den Verlauf des Jahres 2024 zu erwarten. Bis dahin erfolgen die Einschätzungen der Fahrtüchtigkeit lediglich auf der Basis eines subjektiven Eindrucks.

Rechtslage rund um Cannabisprodukte ist auch an anderer Stelle schwierig

Bei einigen Erkrankungen gehört es zur üblichen Symptomatik, dass klassische Schmerzmittel nicht anschlagen. Dazu gehört auch die Fibromyalgie, kurz FMS genannt. Amerikanische Studien haben bereits vor einigen Jahren nachgewiesen, dass Cannabisprodukte hier gute Dienste leisten könnten. Immerhin belegten sie eine Linderung der Dauerschmerzen bei rund einem Drittel der teilnehmenden FMS-Patientinnen und FMS-Patienten.
Einige Menschen in Deutschland beriefen sich darauf und wollten eine Verordnung von Cannabisprodukten per Gerichtsverfahren durchsetzen. Doch die Gerichte lehnten die Verordnungsfähigkeit ab. Daran hat sich nichts geändert, obwohl auch die British Pharmalogical Society bei ihren Forschungen zu ähnlichen Ergebnissen kam. Sie hat dafür verschiedene Studien zur Behandlung der Schmerzen bei nicht-krebsassoziierten Erkrankungen geprüft. Deutsche Krankenkassen berufen sich nach wie vor beispielsweise auf mehrere Urteile des Landessozialgerichts Hessen.

Forschungsrückstände gehen zu Lasten der Patientinnen und Patienten

Die Wissens- und Forschungsrückstände in Deutschland haben unter Betroffenen für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gesorgt. Auf der einen Seite stehen Menschen, die es sich finanziell leisten können, auf eigene Kosten Cannabis oder Vollspektrum CBD-Öl kaufen zu können. Auf der anderen Seite stehen die Patientinnen und Patienten mit einem geringen Einkommen, die für die Nutzung dieser Alternativprodukte auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen und damit eine Verordnungsfähigkeit angewiesen sind.
Zumindest profitieren sie inzwischen von den ersten Gesetzen, die nunmehr eine legale Nutzung von Cannabisprodukten möglich machen. Damit gehen sie nicht mehr das Risiko ein, sich bei der Realisierung des Wunsches nach einem Selbsttest strafbar zu machen. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein, denn inzwischen hat selbst das Bundesgesundheitsministerium in einer wissenschaftlichen Analyse des Uniklinikums München aus dem Jahr 2017 die Wirksamkeit der Cannabidiole bei der Schmerzreduktion einräumen müssen.

Welche Bedeutung haben Cannabidiole im menschlichen Körper?

Neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge verfügt der menschliche Körper über ein sogenanntes Endocannabinoid-System, das an verschiedenen Steuerungsprozessen beteiligt ist. Fehlfunktionen dieses Systems sind nach dem aktuellen Wissensstand an der Entstehung von Schmerzerkrankungen, denen keine organischen oder strukturellen Schäden zugrundeliegen, maßgeblich beteiligt. Dort könnte der Einkauf im CBD Online Store eine gute Alternative sein, denn bisher ist es nicht gelungen, Endocannabinoid-Wiederaufnahmehemmer nach dem Vorbild der Serotoninwiederaufnahmehemmer chemisch herzustellen. Das ist fatal, denn die körpereigenen Cannabinoide müssen in ausreichenden Mengen vorliegen, um die Schmerzreize unterdrücken zu können. Deshalb kommt aktuell nur eine Kompensation durch die Zufuhr von Cannabinoiden natürlichen Ursprungs (also aus der Cannabispflanze) in Frage.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, British Pharmalogical Society, LSG Hessen

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