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Cannabis auf Rezept und Autofahren – BGH-Urteil 4 StR 422/15

Grundsätzlich sind Drogen und Alkohol am Steuer nicht zulässig, sie können im schlimmsten Fall sogar den Führerschein kosten. Doch wie sieht es für die rund 1.000 Menschen in Deutschland aus, die seit kurzem Cannabis auf Rezept bekommen? Der BGH entschied in seinem Urteil 4 StR 422/15, dass Cannabis-Konsumenten zwar nicht grundsätzlich die Fahrtüchtigkeit abgesprochen wird, wie es bei härteren Drogen der Fall ist, allerdings müssen sie sich vor Antritt der Fahrt davon überzeugen, dass sie noch in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Cannabis auf Rezept – gibt es Ausnahmen?

Bisher erhalten rund 1.000 Patienten in Deutschland legal Cannabis auf Rezept, aufgrund der bereits vorliegenden Anträge dürfte ihre Zahl in den kommenden Monaten weiter steigen. Vor allem Schmerzpatienten, zum Teil aber auch Patienten mit Depressionen, ADHS oder Spastiken werden mit medizinischem Cannabis versorgt. Der enthaltene Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) kann ihnen Linderung bringen.

Die Fraktion Die Linke stellte in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung fest, dass vielen Polizisten gar nicht bewusst sei, dass es legales Cannabis auf Rezept gäbe. Die Linke fürchtet daher, dass die Cannabispatienten trotz des verordneten medizinischen Rauschmittels kriminalisiert würden.

Die Bundesregierung stellte in der Antwort fest, dass die Patienten, die THC auf Rezept erhalten, bei der Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden müssen, wie Patienten, die unter anderer Dauermedikation stehen. Solange sie in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen, dürfen sie auch am Straßenverkehr teilnehmen. Das geht übrigens auch aus § 24 Abs. 2 und 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) hervor, auf die der BGH im Urteil 4 StR 422/15 ebenfalls verwies.

Ärztliche Bescheinigung bei Cannabis auf Rezept mitnehmen

Für Autofahrer bedeutet dies: Sie können grundsätzlich auch bei einer Behandlung mit Cannabis Autofahren. Ihnen drohen selbst dann keine Sanktionen, wenn noch THC im Blut nachweisbar ist, wobei es in Deutschland hierfür ohnehin keinen klaren Grenzwert gibt. Ausnahmen gelten allerdings, wenn sie das medizinische Cannabis missbräuchlich verwenden. Außerdem sind auch Cannabis-Patienten angehalten, auf die eigene Fahrtüchtigkeit zu achten und das Auto stehen zu lassen, wenn diese zu stark beeinträchtigt ist. Gerade in der Anfangszeit des Cannabis-Konsums kann dies häufig vorkommen.

Zudem unterscheidet sich die Wirkung von medizinischem Cannabis auch von der des normalen Rauschmittels. Ebenfalls gehen die Konsumenten unterschiedlich an den Konsum heran. So versuchen Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, ein Leiden zu lindern, während klassische Kiffer sich einfach nur berauschen wollen.

Zwar müssen auch Patienten, die Cannabis auf Rezept erhalten, nicht zwingend einen Nachweis über die Behandlung mit sich führen, eine ärztliche Bescheinigung im Handschuhfach kann aber hilfreich sein, um Missverständnissen vorzubeugen.

Quelle: ino, BGH

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