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14. November: Die Tempo-30-Zone wird 40

Many Cars Parked On Street In City In Sunny Summer Day. Row Of C

Heute vor 40 Jahren wurde die Innenstadt von Buxtehude im Rahmen eines Modellversuchs zur ersten Tempo-30-Zone in Deutschland erklärt.

Daraufhin folgten etliche Städte, die vor allem in den Wohngebieten Tempo-30-Zonen einführten. Nach Jahrzehnten der Erprobung plante dann die Stadt Freiburg im Breisgau Ende 2020 einen Modellversuch, bei dem Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit eingeführt werden sollte. Auch in den letzten Monaten werden Rufe nach generellen Tempo-30-Zonen in den Städten immer lauter, vielerorts wurden zahlreiche Straßen schon zu solchen Zonen umgestaltet. Doch was sind die rechtlichen Gegebenheiten?

Welche Vorschriften gelten in Tempo-30-Zonen?

Tempo-30-Zonen dienen vor allem in Wohngebieten der Verkehrsberuhigung und sollen das Sicherheitsgefühl von Radfahrern und Fußgängern verbessern. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo-30-Zonen nur abseits der Hauptverkehrsstraßen eingerichtet werden. Zudem gelten einige besondere Regeln in den ausgewiesenen Tempo-30-Zonen.

So muss sowohl am Anfang, als auch am Ende der Zone ein entsprechendes Verkehrsschild aufgestellt werden, zwischendurch jedoch nicht. Es gehören alle Straßen, die zum Gebiet zählen, automatisch zur Tempo-30-Zone, es gibt keine Pflicht zur Wiederholung der Beschilderung an Straßenmündungen. Generell gilt in der Tempo-30-Zone rechts vor links als Vorfahrtsregel, wobei Ausnahmen durch entsprechende Beschilderungen möglich sind. Ampeln, Mittellinien und benutzungspflichtige Radwege gibt es in der klassischen Tempo-30-Zone ebenfalls nicht. Fahrbahnen können eingeengt sowie andere bauliche Maßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit vorgenommen werden.

Was passiert bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Wird die Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde überschritten und wird der Autofahrer bei diesem Vergehen geblitzt, so kommen auch hier Bußgelder auf die Autofahrer zu. Bei einem Tempoverstoß von bis zu zehn km/h werden 30 Euro Bußgeld fällig, bei 11 bis 15 km/h zu viel auf dem Tacho müssen Autofahrer bereits 50 und bei 16 bis 20 km/h zu viel sogar 70 Euro zahlen.

Wer zwischen 21 und 25 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt nicht nur 115 Euro Bußgeld, sondern kassiert auch noch einen Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 bis 30 km/h gibt es ebenfalls einen Punkt und ein Bußgeld von 180 Euro. 260 Euro Bußgeld und zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot winken bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h. Das Bußgeld erhöht sich auf 400 Euro bei 41-50 km/h zu viel auf dem Tacho. Wer sogar 51 bis 60 km/h zu schnell ist, muss mit zwei Punkten, zwei Monaten Fahrverbot und einem Bußgeld von 560 Euro rechnen.

Quelle: ADAC

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