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Bußgeldkatalog: Strafen an mehreren Stellen drastisch erhöht

Seit dem 19. Oktober 2017 müssen sich Autofahrer in Deutschland gleich bei einer ganzen Reihe von Verkehrsvergehen auf höhere Strafen einstellen. Sie drohen nicht nur dann, wenn Rettungskräfte bei ihren Einsätzen behindert werden. Hier wurden die Strafen verzehnfacht. Bisher wurden 20 Euro Bußgeld fällig, wenn Autofahrer im Stau keine Rettungsgasse bildeten. Nach den neuen Regelungen müssen für dieses Delikt 200 Euro Ordnungsstrafe bezahlt werden. In schweren Fällen kann die Ordnungsstrafe sogar bis zu 320 Euro betragen und mit einem Monat Fahrverbot einhergehen. Mindestens 240 Euro Ordnungsstrafe und ein Monat Fahrverbot werden fällig, wenn herannahenden Rettungswagen, Polizeiwagen und Feuerwehren nicht sofort Platz gemacht wird, wenn sie das Blaulicht und die Sirene eingeschaltet haben.

Auch die Nutzung von Kommunikationsgeräten ist teurer geworden

Die Strafe für die Nutzung des Handys am Steuer wurde von 60 Euro auf 100 Euro heraufgesetzt. Sie bezieht neuerdings nicht nur das Handy an sich ein, sondern kann für die Verwendung aller elektronischen Kommunikationsgeräte durch den Fahrer verhängt werden. Ist die Beschäftigung mit den Kommunikationsgeräten Ursache für einen Unfall oder eine Sachbeschädigung, gibt es künftig eine Ordnungsstrafe in Höhe von 200 Euro sowie zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Auch Fahrradfahrer kommen bei der Erhöhung der Bußgelder nicht ungeschoren davon. Bei ihnen werden seit dem 19. Oktober 2017 für die Nutzung von Kommunikationsgeräten während der Fahrt 55 Euro Bußgeld fällig.

Strafen für illegale Autorennen ebenfalls drastisch verschärft

Bisher war die Teilnahme an illegalen Autorennen ein Bußgeldtatbestand und zog Strafen nach dem Strafgesetzbuch nur dann nach sich, wenn dabei Personenschäden verursacht wurden. Mit den zum 19. Oktober 2017 eingeführten Regelungen wird auch die bloße Teilnahme zu einem Straftatbestand, der mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. Eigens dafür wurde der Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs ergänzt. Bei Personenschäden können seither als Höchststrafe bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug verhängt werden. Diese Änderungen deuteten sich bereits im Frühjahr 2017 an, als das Berliner Landgericht zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens, bei dem ein Mensch getötet wurde, des Mordes schuldig gesprochen hatte.

Quelle: Bußgeldkatalog, N.24

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