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Bundesnetzagentur stoppt Verkauf von 23 Millionen Produkten

TV on cabinet in modern living room.

Jahr für Jahr verhindert die Bundesnetzagentur die Markteinführung von Millionen Technikprodukten. Hintergrund sind meist technische Bedenken, etwa bei Spielzeug, Drohnen oder Funkkopfhörern, die zum Beispiel auf Polizeifrequenzen arbeiten.

Im letzten Jahr hat die Bundesnetzagentur den Verkauf von fast 23 Millionen Produkten gestoppt. 7,7 Millionen Funkkopfhörer waren darunter, die unerlaubterweise auf Frequenzen arbeiten, die der Polizei oder der Feuerwehr dienen. Das teilte die Aufsichtsbehörde am letzten Freitag mit.

Welche Produkte wurden vom Markt genommen?

Ebenfalls wurden etliche Messgeräte, Drohnen und GPS-Funkgeräte millionenfach verboten. Häufig fehlten hier CE-Kennzeichnungen oder Kontaktdaten des Anbieters. Funkgesteuertes Spielzeug wurde aus dem Verkehr gezogen, aber auch etliche Staubsauger und Smartwatches.

Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, regelmäßig zu prüfen, welche Artikel aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Beleuchtung oder Haushaltsgeräte mit WLAN- oder Bluetooth-Funktion gegen geltende EU-Vorschriften verstoßen. Untersucht werden dabei sowohl Produkte aus dem stationären Einzelhandel als auch aus dem Internet. Unter anderem wird geprüft, ob die Herstellerangaben stimmen, ob deutschsprachige Bedienungsanleitungen vorliegen oder die Produkte Funkstörungen auslösen.

Deutliche Steigerung bei gesperrten Produkten

2021 stieg die Zahl der für den Verkauf gesperrten Produkte deutlich um fast zwei Millionen an. Die allermeisten der gesperrten Produkte stammten dabei aus dem Onlinehandel. 1.936 Produkte entsprachen nicht den europäischen Vorgaben und wurden von den Plattformbetreibern gesperrt. Betroffen waren mehr als 21,4 Millionen einzelne Geräte.

23 weitere Vertriebsverbote ergaben sich aufgrund von Kontrollen im Einzelhandel. In 1.095 Fällen forderte die Behörde zur Beseitigung von Mängeln auf. Besonders häufig waren Netzteile und LED-Leuchtmittel betroffen.

Insgesamt 6.500 verdächtige Warensendungen meldete der Zoll im letzten Jahr der Bundesnetzagentur. In fast 91 Prozent der Fälle erfolgte dann auch keine Freigabe für den deutschen Markt. 320.000 Produkte waren betroffen.

Verbraucher sollten nach Anraten der Behörde Unterhaltungselektronik nur bei seriösen Anbietern kaufen oder bestellen. Diese erkennt man unter anderem an einer Adresse in der EU. Die Preise sollten „plausibel“ erscheinen und es müssen auf jeden Fall Bedienungsanleitungen auf Deutsch verfügbar sein. Der Steckertyp muss zudem in Deutschland verwendbar sein.

Quelle: AFP

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