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BGH-Urteil: Formularsprache darf männlich bleiben

Der BGH musste unter dem Aktenzeichen VI ZR 143/17 entscheiden, ob die weibliche und männliche Anrede auch in der Formularsprache verwendet werden muss. Das mit Spannung erwartete Urteil fiel eindeutig aus: In der Formularsprache darf weiterhin die rein männliche Anrede erhalten bleiben.

Frauen müssen nicht als Kundin bezeichnet werden

Nach dem BGH-Urteil VI ZR 143/17 müssen Frauen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück. Die 80-jährige Marlies Krämer hatte sich bei Formularen der Sparkasse, in denen sie als „Kontoinhaber“ bzw. „Kunde“ bezeichnet wurde, nicht angesprochen gefühlt. Sie forderte eine Umstellung der Formulare unter Aufnahme der Begriffe „Kontoinhaberin“ oder „Kundin“.

In der Begründung ihrer Klage verwies sie auf den Gleichheitsgrundsatz, der im Grundgesetz fest verankert ist. Krämer geht davon aus, dass mit der männlichen Formularsprache gegen diesen Gleichheitsgrundsatz verstoßen werde. Sie erklärte, es sei ihr „legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin“.

Der VI. BGH-Zivilsenat sieht das allerdings anders. Die drei Richter und zwei Richterinnen erklärten, dass die verallgemeinernde Ansprache in männlicher Form niemanden wegen seines Geschlechts benachteilige. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Bezeichnung „Kunde“ weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Frauen noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sei. Bereits in den Vorinstanzen hatte die engagierte Kämpferin für die Frauenrechte mit ihrer Klage kein Recht bekommen.

Sparkasse erleichtert über das Urteil

Besonders erleichtert zeigt sich die Sparkasse über das BGH-Urteil. Schließlich hätte man dort über 800 verschiedene Formulare umschreiben müssen, hätte Marlies Krämer Recht bekommen. Mehr als 1.600 Kreditinstitute in ganz Deutschland wären von einem anderslautenden Urteil betroffen gewesen. Zusätzlich hätte das Urteil Folgen für alle Formen der Vertragssprache haben können, so Maria Wersig, Juraprofessorin aus Dortmund und Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Doch Marlies Krämer gibt sich immer noch nicht geschlagen. Die 80-Jährige hatte bereits im Vorfeld der Verhandlung gesagt, sollte sie vor dem höchsten deutschen Zivilgericht mit ihrer Klage scheitern, wolle sie weiter kämpfen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Quelle: dpa

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