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BGH: Grundsatzurteil zum Elternunterhalt

Dass man heute keinen Trauschein mehr braucht, um zusammen zu leben, dürfte allgemein bekannt sein. Die Paare stehen jedoch rechtlich und finanziell dann oft wie Singles oder Alleinerziehende da. Damit macht der Bundesgerichtshof (BGH) nun Schluss und stärkt die Rechte unverheirateter Paare, insbesondere unverheirateter Eltern. Im konkreten Fall ging es um Unterhaltszahlungen für die Eltern bzw. Partner.

Elternunterhalt laut BGH nachranging

Im konkreten Fall ging es um den Vater einer Patchwork-Familie, der mit seiner Partnerin, der gemeinsamen siebenjährigen Tochter und zwei älteren Söhnen aus einer früheren Beziehung der Frau zusammenlebt. Seit Jahren schon wird sein Vater in seiner Wohnung in Berlin vom Pflegedienst betreut. Im Monat fallen dafür etwa 2.900 Euro an Kosten an, gut 2.000 Euro werden über die Pflegeversicherung und die Rente des Mannes abgedeckt. Den Restbetrag übernimmt das Land als Sozialhilfeträger.

Generell sind Kinder den Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wenn sie ein entsprechendes Einkommen aufweisen. Einen Teil der übernommenen Kosten hat jetzt das Sozialamt also vom Sohn des Mannes zurückgefordert. Es geht konkret um 271 Euro monatlich, wobei die Summe mittlerweile auf 15.000 Euro angestiegen ist.

Das Sozialamt behandelt den Vater der Patchwork-Familie als Alleinstehenden. Mit seinem Einkommen von netto fast 3.500 Euro müsste er für den Unterhalt des Vaters aufkommen. Auch wenn man den Unterhalt für seine Tochter abzieht, habe er noch genug Geld, um den Elternunterhalt zu zahlen, so die Sicht des Sozialamts. Der Mann sieht es jedoch anders: Das deutlich geringere Einkommen seiner Lebensgefährtin müsse in die Berechnungen ebenfalls mit einfließen, ganz genauso, wie es bei verheirateten Paaren der Fall wäre.

BGH stärkt Rechte der unverheirateten Paare

Der BGH entschied schlussendlich in seinem Urteil XII ZB 693/14, dass auch die Versorgungsansprüche nichtehelicher Partner berücksichtigt werden müssten. Selbst Eltern ohne Trauschein müssten demnach mehr Gestaltungsspielraum für die persönliche Lebensführung erhalten. Der Vater der Patchwork-Familie darf jetzt hoffen, denn vor dem Oberlandesgericht Nürnberg muss sein Fall nun neu verhandelt und entschieden werden.

Quelle: N-TV

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