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Bei Ryanair drohen Flugausfälle durch Pilotenstreiks

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hat zu massiven Streiks bei der Fluggesellschaft Ryanair aufgefordert. Wann und wo es genau zu Streiks kommen wird, will die Gewerkschaft nicht bekanntgeben, um mehr Druck auf die Führungsetage der Airline auszuüben. Aber in einer Hinsicht wurde bereits bei der pauschalen Ankündigung von Streiks Entwarnung gegeben: Wer seinen Flug bei Ryanair in der Zeit vom 23. bis zum 26. Dezember 2017 gebucht hat, muss nicht mit streikbedingten Ausfällen oder Verzögerungen rechnen. Die Vereinigung Cockpit möchte die Fluggäste nicht für den starren Standpunkt der Fluggesellschaft in den Verhandlungen büßen lassen.

Zu Streiks bei Ryanair soll es nicht nur in Deutschland kommen

In seinem Statement gab der Präsident der Vereinigung Cockpit (Ilja Schulz) an, dass nicht nur an deutschen Flughäfen Streiks geplant werden. Auch die Pilotengewerkschaften in Irland, Portugal und Italien machen sich streikbereit. Sollte Ryanair weiterhin hart bleiben und die Verhandlungen mit den Gewerkschaften verweigern, wird es der erste Streik der Piloten, den es bei der in Irland beheimateten Fluggesellschaft seit der Gründung im Jahr 1985 gibt. Das Ziel der angekündigten Pilotenstreiks ist die Aufnahme von Verhandlungen über die Vergütungen und die allgemeinen Arbeitsbedingungen der Piloten.

Kann der Pilotenstreik bei Ryanair noch abgewendet werden?

Für den Moment würde der Vereinigung Cockpit die Erklärung der Verhandlungsbereitschaft durch die Unternehmensführung von Ryanair zur Abwendung der Streiks bereits ausreichen. Bisher wollte Ryanair nicht verhandeln, weil die Gewerkschaft als zur Deutschen Lufthansa gehörig angesehen wird. Stattdessen setzt sich Ryanair lieber mit kleineren Vereinigungen an den Verhandlungstisch. Ein ähnliches Problem gibt es auch bei den Flugbegleitern. Hier bemüht sich in Deutschland schon seit einiger Zeit die Gewerkschaft Ufo um Tarifgespräche mit der Airline. Diese wiederum beruft sich darauf, dass ihre Vorgehensweise rechtlich nicht zu beanstanden ist. Das hatte sich Ryanair vom Obersten Gerichtshof ihres Heimatlands Irland bestätigen lassen.

Quelle: dpa

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