Das geht aus einer Pressemeldung der Spitzenorganisation der in Deutschland beheimateten Bauunternehmen hervor. Der Verband geht davon aus, dass die Ende April 2020 wirksam gewordenen
Welche Regelungen im Bußgeldkatalog stören die Bauwirtschaft?
Die grundlegenden Regelungen zum Halten und Parken finden sich sowohl im Paragrafen 12 der Straßenverkehrsordnung. Darauf basieren wiederum die Bestimmungen im Bußgeldkatalog. Dort stören den Spitzenverband der Bauwirtschaft vor allem die verschärften Bußgelder für das Halten auf Schutzsteifen für Radfahrer. Wer dort beim Halten erwischt wird, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Kommt eine Behinderung der Radfahrer hinzu (die beim Halten auf Radwegen de facto immer besteht), beträgt das Bußgeld 70 Euro. Zusätzlich hagelt es einen Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“. Das trifft auch dann zu, wenn das unzulässige Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer mit einer Gefährdung oder Sachbeschädigung verbunden ist.
Warum fühlt sich die Bauwirtschaft von diesen Regelungen massiv behindert?
Im Zuge der Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen wollen die Städte immer bessere Bedingungen für Radfahrer bieten. Eine Folge ist ein rasantes Wachstum der vorhandenen Radwege und Fahrspuren für Radfahrer. Gleichzeitig herrscht in den Innenstädten Parkplatzknappheit. Das heißt, allein schon die Handwerker haben Probleme bei der Erreichbarkeit der Baustellen vor allem dann, wenn sie Werkzeuge benötigen, die sich nicht im ÖPNV transportieren lassen. Leidtragende der seit April greifenden Regelungen sind außerdem die Fahrer der Trucks für Baustofftransporte. Das Halteverbot auf Schutzstreifen für Radfahrer in Kombination mit der Vergabe von Flensburg-Punkten könnte sie schnell den Führerschein und damit den Job kosten.
Welche Szenarien zeichnen sich für die Bautätigkeit in Innenstädten ab?
Eine mögliche Konsequenz dürfte darin bestehen, dass Baustofflieferanten die Belieferung von Baustellen in solchen kritischen Bereichen in Zukunft verweigern oder nur alternative Anlieferungsstellen ohne solche Beschränkungen anfahren. Letzteres verlagert das Risiko auf die Bauunternehmen, denn sie müssen dadurch den letzten Abschnitt der Baustofftransporte übernehmen. Außerdem entstehen zusätzliche Kosten durch die Bereitstellung von Übergabeflächen für Baustoffe. Daraus drohen zwei Konsequenzen. Entweder sinkt das Volumen der Bautätigkeit in städtischen Bereichen oder die Baukosten erhöhen sich in den nächsten Wochen spürbar.
Quelle: Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Bußgeldkatalog
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