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Aufstiegs-Bafög ab August 2020

Bei einer Weiterbildung soll es künftig mehr Geld geben. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen und will damit die berufliche Weiterbildung fördern.

Das Aufstiegs-Bafög soll unter anderem für eine Weiterbildung zum Fachwirt oder Meister gezahlt werden. Aber auch eine Fortbildung in sozialen Bereichen, etwa zum Erzieher, soll damit gefördert werden. Die Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sollen mit dem Aufstiegs-Bafög höher ausfallen.

Aus Meister-Bafög wird Aufstiegs-Bafög

Früher war das jetzt beschlossene Aufstiegs-Bafög als Meister-Bafög bekannt. Geplant ist, dass es ab dem August 2020 greifen soll. Vor allem Menschen, die ihre Weiterbildung nebenberuflich absolvieren, sollen auf diese Weise stärker vom Staat unterstützt werden.

Aber auch Personen, die ihre Fortbildung in Vollzeit absolvieren, nur über wenig Einkommen verfügen und kein Vermögen besitzen, sollen davon profitieren. Sie sollen künftig deutlich mehr Geld für die Lebenshaltungskosten erhalten.

Künftig soll das Aufstiegs-Bafög auch nicht mehr nur für eine, sondern für bis zu drei Weiterbildungen genutzt werden können. Hiermit ergibt sich eine klare Tendenz hin zur Unterstützung des lebenslangen Lernens.

350 Millionen Euro Kosten durch Aufstiegs-Bafög

Allerdings muss der Gesetzentwurf nach dem Passieren des Bundeskabinetts noch durch den Bundestag und den Bundesrat gehen. Das Bundesbildungsministerium, das den Entwurf vorgelegt hat, geht davon aus, dass die Neuregelungen dann zum 01.08.2020 in Kraft treten werden.

Die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek von der CDU rechnet mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 350 Millionen Euro für das Aufstiegs-Bafög alleine in der laufenden Legislaturperiode.

Quelle: dpa

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