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Arbeitsamt ahndet Hartz IV-Vergehen konsequent

Gerade eben wurden Zahlen zur Verfolgung der Vergehen der Hartz IV-Empfänger gegen die Bestimmungen rund um den Bezug der staatlichen Leistung veröffentlicht. Sie zeigen sehr deutlich, dass die Mitarbeiter des Arbeitsamtes genau kontrollieren, ob Verstößen gegangen wurden. Allein im Jahr 2014 wurden in Deutschland über 154.000 Missbrauchsfälle bei Harz IV festgestellt und geahndet. Laut dem Medienbericht weist die Anzahl des Missbrauchs von Hartz IV eine steigende Tendenz auf. Das berichtet die BILD-Zeitung und beruft sich dabei auf einen internen Bericht der Bundesagentur für Arbeit.

Schwarzarbeit hat bei Hartz IV-Bezug Hochkonjunktur

Im Jahr 2014 wurden bei den Beziehern von Hartz IV-Leistungen 40.149 Fälle von Schwarzarbeit festgestellt. Das entspricht im Vergleich zum Jahr 2013 einer Steigerung von 200 Fällen. Die Anzahl der Verfahren, die von den regionalen Arbeitsämtern bei festgestelltem Missbrauch von Hartz IV eingeleitet wurde, ist im Vergleich von 2013 auf 2014 um rund 5,4 Prozent gesunken. Heinrich Alt, ein Mitglied des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit betonte jedoch in einem Statement, dass von der Mehrzahl der Harz IV-Empfänger die Auflagen eingehalten werden.

Strafen bei Hartz IV-Missbrauch sind hart

Kleinere Verstöße gegen die einzuhaltenden Regelungen beim Hartz IV-Bezug kann das Arbeitsamt selbst mit Sperren und Bußgeldern ahnden. Solche Bußgeldverfahren wurden im Jahr 2014 gegen insgesamt 54.470 Hartz IV-Bezieher eingeleitet. Dabei wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von mehr als drei Millionen Euro verhängt. Zahlreiche Fälle erfüllen den Straftatsbestand des Betruges und werden von den Arbeitsämtern zur Anzeige gebracht. Auch hier ist der Umfang der verhängten Strafen sehr groß. Von den Gerichten wurden in den Urteilen Bußgelder in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro von den Tätern verlangt. Der Umfang der im Zusammenhang mit Hartz IV begangenen Straftaten war so erheblich, dass insgesamt Gefängnisstrafen von 79 Jahren ohne Bewährung ausgesprochen wurden. Außerdem zogen die Fälle von Hartz IV-Missbrauch im Jahr 2014 Bewährungsstrafen mit einem Gesamtumfang von 267 Jahren nach sich.

Quelle: Handelsblatt

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