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Angela Merkel will Renten Ost und West bis 2020 angleichen

In einem Interview mit der „Sächsischen Zeitung“ kündigte Angela Merkel an, dass spätestens im Jahr 2020 das Rentenniveau im Osten und Westen der Bundesrepublik Deutschland identisch sein soll. Dazu will die Bundesregierung spätestens im Jahr 2017 ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Das würde bedeuten, dass ganze drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung die Rentner im Osten bei gleichen Voraussetzungen auch die gleichen Bezüge wie die Rentner im Westen erhalten würden.

Wie sehen die konkreten Pläne zur Angleichung der Renten aus?

Dass eine Angleichung der Ostrenten an die Westrenten in der aktuellen Legislaturperiode per Gesetz verankert werden soll, steht sehr deutlich im Koalitionsvertrag. Dort findet sich auch eine Klausel, nach der im Jahr 2016 von der Regierung geprüft werden muss, ob ein größerer Schritt zur Angleichung der Renten bereits im Jahr 2017 möglich und notwendig ist. Darüber hinaus äußerte Angela Merkel in dem Interview die Meinung, dass es auch nach 2019 (wenn der aktive Solidarpakt endet) eine gezielte Unterstützung der Bundesländer im Osten geben muss. Dabei sollen vor allem die Situation auf dem Arbeitsmarkt und strukturelle Schwächen beachtet werden. Die Hilfen sollen nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ kommen, sondern auch mit beachten, welche eigenen Maßnahmen durch die Bundesländer zur Konsolidierung ihrer Haushalte ergriffen werden.

Wie sind die aktuellen Unterschiede bei den Renten Ost und West?

Die Differenzen bei den Bezügen der Rentner im Osten und im Westen ergeben sich aus dem Wert, der jedem einzelnen erworbenen Rentenentgeltpunkt zugrunde gelegt werden. Rentner im Westen kommen pro Rentenentgeltpunkt pro Monat 28,61 Euro ausgezahlt. Rentner im Osten müssen sich dagegen mit 26,39 Euro begnügen. Dadurch können sich bei einer durchgängigen Einzahlung in die Rentenkasse vom Schulabschluss bis hin zum regulären Renteneintritt Unterschiede bei den monatlichen Bezügen von 150 Euro und mehr ergeben. Vorher der Anpassung im Jahr 2014 fielen die Unterschiede noch deutlich größer aus. Die differenzierte Anpassung mit 1,67 Prozent im Westen und 2,53 Prozent im Osten kann allerdings lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung sein.

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