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Alles neu macht der Mai: Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Wie mit jedem neuen Monatsbeginn, erwarten uns auch im Mai wieder zahlreiche Änderungen. Steuererklärungen, DSGVO und vieles mehr sind die großen Stichworte des Wonnemonats. Wir zeigen, was jetzt wirklich wichtig ist.

31. Mai: Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung

Ein Stichtag, der sich seit Jahren nicht verändert hat, ist der . Bis zu diesem Tag muss die Steuererklärung für das Vorjahr erfolgen. 2018 ist dies aber nicht überall der Fall, denn der 31. Mai ist gleichzeitig Fronleichnam. Da der Feiertag nicht in allen Bundesländern gilt, sondern nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern, im Saarland, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Teilen von Sachsen und Thüringen, müssen die Steuererklärungen dort erst zum abgegeben werden. Ab dem Steuerjahr 2018 wird die Abgabefrist übrigens auf den 31. Juli verschoben – und zwar bundesweit.

DSGVO: Übergangsfrist endet am 25. Mai 2018

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) gilt ab dem in der gesamten Europäischen Union und damit auch in Deutschland. Sie soll einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, um dem freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU zu gewährleisten. Außerdem soll die DSGVO das Grundrecht auf den Schutz der personenbezogenen Daten, das in Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta verankert ist, stärken. Betroffene sollen mehr Kontrolle über ihre Daten und mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung erhalten.

Fluggastdaten werden gespeichert

Außerdem werden ab Mai 2018 die Fluggastdaten der Passagiere von Auslandsflügen durch das Bundeskriminalamt gespeichert. Dazu gehören Namen, Sitzplatz, Flugnummer und Ziel. Die Daten werden für fünf Jahre vorgehalten und sollen auch an andere europäische Ermittlungsbehörden weitergegeben werden können.

Gerichtsverfahren und Insektenschutzräume

Schon seit dem können Tonübertragungen und Urteilsverkündungen bei Gerichtsverfahren in einem Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das soll die Dokumentation der Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung verbessern.

Höhlen und Stollen in der Natur dürfen ebenfalls schon seit April nicht mehr zerstört werden. Die Neuregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sehen vor, dass diese nun als „geschützte Biotope“ gelten. Sie dienen Schmetterlingen, Fledermäusen, Spinnen und Insekten als Lebensräume.

Quelle: awi

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