Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Aktuelle Lebensmittelwarnung mit sehr hoher Brisanz beachten!

Stay alert concept

Unter den derzeitigen Lebensmittelwarnungen findet sich ein Hinweis auf einen Inhaltsstoff, der sogar tödlich wirken kann. Wir haben Details.

Die mit Abstand wichtigste Lebensmittelwarnung im Juni 2022 stammt aus den Niederlanden. Damit wurde eine Warnung erweitert, die bereits Mitte Februar herausgegeben wurde. Zur Herausgabe dieser Meldung ist die Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit (kurz NVWA, für Lebensmittelsicherheit zuständige Behörde) nach den Bestimmungen des hiesigen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs auch in Deutschland verpflichtet, wenn betroffene Produkte hierher verkauft werden.

Vorsicht: Eventuell harte Drogen in Champagnerflaschen!

Die Warnung der NVWA ist von besonderer Brisanz, weil es in diesem Zusammenhang in Deutschland offiziellen Meldungen zufolge bereits einen Todesfall und sieben sehr schwere Erkrankungen gegeben hat. Hinzu kommen vier Schwerkranke in den Niederlanden. Betroffen ist der Hersteller Moët Hennessy mit dem Champagner der Sorte Moët & Chandon Ice Impérial in 3-Liter-Flaschen. Dabei wurden die Loscodes LAK5SAA6490005 und LAJ7QAB6780004 identifiziert. In den Flaschen befand sich anstelle des zu erwartenden Champagners flüssiges MDMA. Dieses Methylendioxyamphetamin ist besser bekannt unter dem Namen der illegal gehandelten Droge Extasy. Der falsche Inhalt ist erst nach dem Öffnen der Flasche zu erkennen. Er riecht anders als Champagner, er sprudelt nicht und weist eine rötlich-braune Färbung auf.

Welche weiteren Hinweise enthält diese Lebensmittelwarnung?

Die niederländische Behörde und der Hersteller warnen nachdrücklich davor, dass der Kontakt mit dem Inhalt potenziell lebensbedrohlich ist. Wörtlich heißt es in der Warnung, dass schon ein kleiner Schluck eine tödliche Dosis MDMA enthalten kann. Das wird präzisiert durch die Angabe, auch das Probieren durch Lecken an einer eingetauchten Fingerspitze zu unterlassen ist. Wer denkt, dass er eine solche Flasche Champagner Moët & Chandon Ice Impérial erwischt hat, sollte sich umgehend an die Polizei wenden und sowohl die Gläser als auch die Flasche vor einer kriminaltechnischen Untersuchung nicht berühren. Aktuell gibt es noch keine Erkenntnisse zur Frage, wie das MDMA in die Champagnerflaschen gelangt ist. Es besteht nach Einschätzungen des Herstellers und der niederländischen Lebensmittelüberwachung das Risiko, dass noch mehr derart präparierte Flaschen im Umlauf sein könnten. Bisher wurde lediglich ein Zusammenhang mit allen gemeldeten Fällen festgestellt. Die Flaschen wurden nicht im niedergelassenen Fachhandel gekauft, sondern über einen Onlineshop bestellt. Um welchen Shop es sich dabei handelt, ist bisher nicht bekannt.

Wissenswerte Fakten rund um MDMA

Die Methylendioxyamphetamine (kurz MDMA) wurden erstmals von Anton Kölsch in einem Labor des Medizinprodukteherstellers Merck synthetisiert. Das Unternehmen meldete 1912 das Patent für die von ihm genutzte Synthesetechnik an. Der Begriff MDMA wurde jedoch erst im Jahr 1937 erstmals verwendet. In den 1960er Jahren wurde der Stoff als Partydroge „hug drug“ entdeckt. Bis zum Verbot im Jahr 1985 wurde MDMA in den USA in geringen Dosen zur Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörung eingesetzt. 1986 wurde die Anwendung weltweit durch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) verboten. In Deutschland fallen die MDMA unter den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes, wo sie als illegale Drogen eingestuft werden. Die Strafbarkeit leitet sich aus dem dortigen Paragrafen 29 ab. Er gibt als Maximum Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren an.
Wer den von der Lebensmittelwarnung betroffenen Champagner Moët & Chandon Ice Impérial gekauft und eine Flasche mit flüssigen MDMA erhalten hat, muss keine Bestrafung befürchten, wenn er sich an die Polizei wendet. Hier fehlt es am erforderlichen Vorsatz der Beschaffung der Droge, denn es wird lediglich ein alkoholhaltiges Getränk gekauft. Der Vorsatz der Drogenbeschaffung kann auch nicht aus der Kenntnis der damit im Zusammenhang stehenden Lebensmittelwarnung abgeleitet werden, da die Käufer/-innen im Normalfall nicht wissen können, welche Flaschen das flüssige MDMA enthalten und ob es überhaupt weitere Champagnerflaschen mit diesem illegalen Inhalt gibt.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Betäubungsmittelgesetz

About Author