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Airbnb – keine Unterkünfte mehr in Berlin?

Individualtouristen müssen heute nicht mehr im nächstgelegenen Hotel oder in der Jugendherberge übernachten. Stattdessen gibt es die Möglichkeit, auch in privaten Unterkünften zu schlafen. Große Onlineportale wie Airbnb machen es möglich. Privatpersonen können ihre Wohnungen dort kostengünstig anbieten. Für die Reisenden ergeben sich gleich mehrere Vorteile: Sie können zu günstigen Preisen in mehr als 34.000 Städten die Vorzüge einer voll eingerichteten Wohnung erleben. Die authentische Unterbringungsart macht für viele Touristen das Angebot zu etwas ganz Besonderem. Doch in Berlin soll es künftig keine Airbnb Unterkünfte mehr geben.

Private Wohnungsvermietung für Reisende in Berlin unzulässig

Seit kurzem gilt in Berlin, dass die Vermietung von Ferienwohnungen strengen Regeln unterliegt. Demnach dürfen vor allem Privatpersonen die eigene Wohnung nicht als kurzfristige Unterkunft für eine Reise anbieten.

Aus diesem Grund trafen sich Airbnb Manager und Vertreter des Berliner Senats bereits vor zwei Wochen. Wie Engelbert Lütke Daldrup, Wohnungsstaatssekretär in Berlin erklärte, wolle man keine Ausnahme für Airbnb machen. Darüber hinaus forderte Lütke Daldrup von Airbnb die Herausgabe der Daten von den Anbietern der mehr als 16.000 Wohnungen und Zimmer, die über das Portal in Berlin angeboten werden.

Privatvermietern drohen in Berlin Bußgelder

Schon vor zwei Jahren hat man ein Gesetz in Kraft treten lassen, welches ein Zweckentfremdungsverbot für klassische Wohnungen enthält. Diese dürfen demnach nicht als Ferienwohnungen vermietet werden. Die Übergangsfrist läuft Ende April aus. Ziel des Zweckentfremdungsverbots ist es, die zunehmende Wohnungsknappheit in der Bundeshauptstadt zu bekämpfen.

Wer sich nicht an die Regeln hält und seine Wohnung dennoch an Reisende vermietet, der muss dann mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Bis zu 100.0000 Euro sollen die betragen können. Allerdings haben Kritiker bereits festgestellt, dass es Schwierigkeiten bei der Umsetzung geben dürfte. Einerseits ist kaum Personal vorhanden, um Ausnahmeanträge zu bearbeiten oder Verstöße zu ermitteln. Andererseits fällt es selbst den Juristen schwer, klare Kriterien zu Ausnahmegenehmigungen für die Wohnungsvermietung zu setzen.

Quelle: dpa

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