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AfD fordert Abschaffung der erzwungenen Gendersprache

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Die Gendersprache ist ein heiß umstrittenes Thema. Vor allem bei der grammatikalisch korrekten Angabe in Schriftstücken gibt es offene Fragen.

Im Alltag sorgt die geschlechtergerechte Sprache seit einiger Zeit für erhebliche Probleme. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag forderte deshalb in einem Antrag an die Bundesregierung eine Abschaffung der Gendersprache. Die Fraktion beruft sich in der Begründung darauf, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Umfragen die erzwungene Gendersprache ablehnt. Sie beläuft sich nach den Angaben in dem Antrag auf zwei Drittel aller befragten Menschen. Aus dieser überwiegend fehlenden Akzeptanz leitet die AfD-Fraktion ab, dass sich die derzeit praktizierte Gendersprache für den allgemeinen Sprachgebrauch ohnehin nicht durchsetzen wird, sofern es keinen Zwang zur Verwendung gibt.

Welche Probleme bringt die Gendersprache mit sich?

Die AfD-Fraktion beruft sich in ihrem Antrag auf die Abschaffung der Gendersprache darauf, dass einzig der Rat für deutsche Rechtschreibung die grammatikalisch korrekte Anwendung angeben kann. Derzeit sind viele Varianten üblich, die vom „Gendersternchen“ bis hin zu einem Senkrechtstrich oder Doppelpunkt reichen. Dudenkonform sind aktuell alle drei Varianten nicht. Die Teams von Nachrichtenredaktionen machen unnatürliche Sprechpausen beim Vorlesen von Nachrichten mit solchen Angaben. Zeitungs- und Onlineredaktionen verwenden beim Verfassen ihrer Artikel Synonyme, mit denen sich Angaben in der üblichen Gendersprache vermeiden lassen. So werden beispielsweise aus Lehrerinnen und Lehrern Lehrkräfte oder aus Pflegerinnen und Pflegern Pflegekräfte. Das heißt, in der Praxis führt die erzwungene Gendersprache zu einer Verarmung der deutschen Sprache, indem viele der bisher üblichen Bezeichnungen verschwinden.

Details der AfD-Forderungen dürften ebenfalls auf Ablehnung stoßen

Allerdings fordert die AfD-Fraktion in ihrem Antrag die Anwendung des generischen Maskulinums. Dabei handelt es sich um die männlichen grammatikalischen Varianten, die sich in der Vergangenheit zu sogenannten Oberbegriffen entwickelt haben. Diese Formen gelten in Deutschland bereits seit den 1980er Jahren als überholt, weshalb sie in der breiten Bevölkerung ebenfalls auf keine große Akzeptanz stoßen werden. Zudem gilt das generische Maskulinum als diskriminierend. Eine geschlechtergerechte Sprache soll alle Menschen ansprechen, egal ob sie als Mann oder Frau zur Welt kamen oder sich mit ihrem biologischen Geschlecht unvereinbar fühlen. Seit 2018 muss in Deutschland auch die Geschlechterangabe „divers“ berücksichtigt werden. Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt deshalb die parallele Verwendung der weiblichen und männlichen Formen. Zum gleichen Schluss kommt bisher auch die Gesellschaft für deutsche Sprache. Einig sind sich beide bei der Frage der verkürzten Schreibung beider Formen. Sie sollte – wie gewohnt – als Schrägstrichlösung erfolgen. Dabei werden aus Lehrerinnen und Lehrern grammatikalisch und orthografisch korrekt Lehrer/-innen. Das ist derzeit auch die Schreibweise, die von der Duden-Redaktion als richtig erachtet wird.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/7348

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