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Ärzte stellen sich gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz

Zum geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz gibt es geteilte Meinungen. Vor allem die Ärzte laufen Sturm gegen die neuen Regelungen. Sie befürchten, dass sie noch mehr Behandlungszeit für die Bürokratie aufwenden müssen.

In einem Interview betonte der Vorsitzende des Freie Ärzteschaft e.V. (Wieland Dietrich), dass das Terminservice- und Versorgungsgesetz kurz TSVG, den ohnehin galoppierenden Ärztemangel noch weiter verschärfen könnte. Als Grund gibt er an, dass die geplanten Regelungen den bürokratischen Aufwand in den Praxen weiter erhöhen.

Die Freie Ärzteschaft fordert rigorosen Bürokratieabbau

Schon jetzt entfallen rund 40 Prozent der Jahresarbeitszeit in den Arztpraxen auf Bürotätigkeiten. Tritt das Terminservice- und Versorgungsgesetz in unveränderte Form in Kraft, müssen die Ärzte zusätzlich einen Nachweis erbringen, welche Akutbehandlungen sie durchgeführt und welche Neupatienten sie aufgenommen haben. Außerdem sieht der aktuelle Entwurf des TSVG neue Richtlinien zur Kodierung der Diagnosen vor, welche die Mitglieder der Freien Ärzteschaft für völlig überflüssig halten. Schließlich haben sich die bisherigen Kodierungen nach dem ICD-10-Standard in der Praxis bewährt. Dieser Standard wurde letztmalig zu Jahresbeginn 2018 als ICD-10-GM für die Anwendung bei Ärzten in Deutschland durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information modifiziert. Wieland Dietrich ist der festen Überzeugung, dass Ärzte stattdessen massiv von der Bürokratie entlastet werden müssen. Fallen nur drei Stunden Büroarbeit pro Woche bei einem in Vollzeit tätigen Arzt weg, könnten bundesweit die Kapazitäten von rund 8.500 Ärzten ersetzt werden.

Eine Folge des Ärztemangels soll durch das TSVG beseitigt werden

Zeitweise ist es arbeitsunfähigen Patienten in einigen Regionen nicht möglich, ihre Krankschreibung rechtzeitig verlängern zu lassen. Unserer Redaktion liegt ein Beispiel vor, bei dem ein junger Mann von einer gesetzlichen Krankenkasse rausgeworfen wurde, weil er an einem Brückentag bei keinem Hausarzt angenommen wurde. Besonders krass ist der Fall deshalb, weil über eine Anordnung eines Amtsarztes der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit zweifelsfrei nachgewiesen war. Genau das soll mit einem Passus des geplanten TSGV verhindert werden. Danach soll es künftig reichen, wenn der Fortbestand der Arbeitsunfähigkeit (Zitat aus dem Gesetzesentwurf) „spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird“.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Freie Ärzteschaft e.V.

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