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Advent 2021: OVG Sachsen beschränkt verkaufsoffene Sonntage

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

In Dresden wird es im Advent 2021 keine stadtweiten verkaufsoffenen Sonntage geben. Ursache ist ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Sachsen.

Vor allem kleinere Händler in den Städten hoffen darauf, im kommenden Weihnachtsgeschäft einen Teil der während der Corona-Lockdowns erlittenen Umsatzverluste auszugleichen. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen machte nun vielen Händlern einen Strich durch die Rechnung. Die verkaufsoffenen Sonntage in Dresden im Advent 2021 sind nicht für das gesamte Stadtgebiet erlaubt. Nach dem am 6. Oktober 2021 unter dem Aktenzeichen 6 C 26/21 gefällten Urteil dürfen nur die Händlerinnen und Händler in den Stadtteilen Altstadt und Neustadt öffnen.

Wie kam es zu dem Urteil über verkaufsoffene Sonntage in Dresden?

Klägerin im aktuellen Verfahren war die Gewerkschaft ver.di. Die Anwälte der Gewerkschaft hatten vor allem die Anwendung des Absatzes 2 des Paragrafen 8 aus dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz ins Visier genommen. Diese Rechtsnorm erlaub eine Sonntagsöffnung über die ohnehin vier möglichen Sonntage pro Jahr hinaus im Zusammenhang mit „besonderen regionalen Ereignissen“ und benennt dabei explizit auch Weihnachtsmärkte. Solche zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage sind der Gewerkschaft ver.di schon seit längerer Zeit ein „Dorn im Auge“ und Dresden ist auch nicht die erste sächsische Kommune, welche die Erfahrung eines gerichtlichen Verbots der Sonntagsöffnung in größeren Teilen des Stadtgebiets macht. Ein Beispiel dafür ist die Stadt Leipzig, die im Jahr 2017 ein ähnliches Urteil im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 C 9/17 erhielt. Auch damals trat die Gewerkschaft ver.di als Klägerin auf.

Wie begründet das OVG Sachsen das aktuelle Urteil?

Der Dresdener Striezelmarkt reicht den Richterinnen und Richtern in Bautzen nicht als „prägendes Ereignis“ für die gesamte Stadt. Lediglich in den Bereichen Altstadt und Neustadt resultieren erhebliche Besucherströme aus dem Striezelmarkt. In den anderen Stadtteilen lässt sich nach Überzeugung des Senats am Oberverwaltungsgericht Sachsen kein Überwiegen des Striezelmarkts als Anziehungspunkt für Gäste belegen. Dort würde in der öffentlichen Wahrnehmung lediglich die Sonntagsöffnung der Geschäfte im Mittelpunkt stehen. In gleicher Art und Weise hatte das Gericht bereits in dem 2017er Verfahren argumentiert.

Das Urteil zu verkaufsoffenen Sonntagen wirft einige Fragen auf

Gerade in diesem Jahr ist die Wirtschaft auf hohe Umsätze im Weihnachtsgeschäft angewiesen. In vielen Unternehmen sind durch die Umsatz- und Gewinneinbußen seit den ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 noch immer Arbeitsplätze in Gefahr. Verkaufsoffene Sonntage im Advent bieten bei allem Verständnis für den Freizeitanspruch der im niedergelassenen Handel beschäftigten Menschen die Chance, zahlreiche Kundinnen und Kunden in die Geschäfte zurückzuholen, die während der Lockdowns zu großen Online-Händlern abgewandert sind. Den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist diese Tatsache bewusst. Deshalb stellt sich die berechtigte Frage, ob es Sinn macht, dass eine Gewerkschaft per Gericht die Möglichkeit zum teilweisen Ausgleich von Verlusten blockieren lässt, anstatt in Krisenzeiten auf eine individuelle Kompromissbereitschaft beider Seiten in den einzelnen Handelsbetrieben zu setzen.

Quelle: OVG Sachsen 6 C 26/21

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