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Absatz der Thüringer Bratwurst durch EU-Schutz enorm gesteigert

Seit mittlerweile zwölf Jahren steht die Thüringer Bratwurst unter EU-Schutz, ähnlich wie Parmaschinken und Co. Durch die EU-Anerkennung als regionale Spezialität hat sich der Absatz der echten Thüringer Bratwurst in Deutschland und Europa deutlich erhöht. Wie Uwe Keith, Geschäftsführer des Herkunftsverbandes Thüringer und Eichsfelder Wurst und Fleisch, mitteilte, habe sich die Jahresproduktion seit dem EU-Schutz der Thüringer Bratwurst mehr als verdoppelt. Alleine 2015 hat man in Thüringen gut 40.000 Tonnen des Klassikers hergestellt.

Wie die Thüringer Bratwurst vom EU-Schutz profitierte

Die zwar moderate Steigerung der Wurstproduktion in Thüringen gegenüber 2014 sei aber durchaus interessant, denn insgesamt stagnierte der Wurst- und Fleischmarkt in dieser Zeit eher. Zudem wurden im Jahr 2003, dem Jahr der Anerkennung der Thüringer Bratwurst als regionale Spezialität durch die EU, lediglich 20.000 Tonnen der Bratwurst hergestellt.

Am Samstag feierte man in Thüringen mit dem Erfurter Bratwurstfest „Rostkultur“ den Start in die neue Grillsaison. Die einzelnen Würste unterscheiden sich dabei lediglich durch Nuancen bei den Gewürzen. So kann die Thüringer Bratwurst mit oder ohne Knoblauch, Kümmel oder Majoran hergestellt werden.

Die Geschichte der Thüringer Bratwurst

Dass die Thüringer Bratwurst den EU-Schutz verdient hat, zeigt ein Blick auf ihre Jahrhunderte lange Geschichte. Schon 1404 wurde sie erstmals erwähnt, damals in einem Rechnungsbuch des Klosters in Arnstadt, wie der Herkunftsverband bestätigt. Er hatte sich damals auch intensiv dafür eingesetzt, dass die Thüringer Bratwurst in das europäische Register der geschützten geografischen Angaben mit aufgenommen wurde.

Wer also echte Thüringer Bratwürste verkaufen will, muss diese von einem Hersteller aus Thüringen beziehen. Allerdings müsse das Fleisch nicht zwingend aus Thüringen kommen, wie Keith weiter erklärte.

Mittlerweile wird die Thüringer Bratwurst nicht nur deutschlandweit, sondern auch im Ausland vertrieben. Der Verband hat aufgrund des EU-Schutzes das Recht, Anbieter, die gegen das Herkunftsprinzip verstoßen, abzumahnen. In den ersten Jahren nach Einführung des EU-Schutzes habe der Verband, so Keith weiter, zahlreiche Verfahren geführt, denn viele Unternehmen aus anderen Regionen und Ländern haben die eigenen Würste unter der Marke „Thüringer“ verkauft. Mittlerweile hat sich die Lage jedoch beruhigt, so dass die 200 seit 2003 geführten Verfahren größtenteils der Vergangenheit angehören.

Quelle: dpa

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