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Ab 2019: Diesel-Fahrverbote in Stuttgart

Auch in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart denkt man mittlerweile über Diesel-Fahrverbote nach. Diese sollen ab dem kommenden Jahr für Dieselautos mit der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter greifen. Euro-5-Diesel will die Landesregierung allerdings von der Regelung ausnehmen.

Die Ausnahmen für Euro-5-Diesel sollen allerdings von der Wirkung eines Pakets zur Luftreinhaltung abhängig gemacht werden. Das verlautete bereits am Mittwoch aus Koalitionskreisen in Stuttgart. Die Details des Luftreinhaltungs-Pakets sollen erst noch bekannt gegeben werden.

Gut 188.000 Fahrzeuge der Region betroffen

Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden, dass Fahrverbote grundsätzlich erlaubt sind, wenn sie der Luftreinhaltung dienen. Die baden-württembergische Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann stand seither unter großen Druck, denn die Werte schädlicher Stickoxide in der Stadt mussten dringend gesenkt werden. An die Diesel-Fahrverbote traute man sich lange nicht heran, dabei hat die Hansestadt Hamburg es mittlerweile vorgemacht und Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge auf zwei Streckenabschnitten eingeführt.

Laut aktuellen Daten wäre mehr als ein Drittel der Dieselfahrzeuge in der Region (35 Prozent) von den Fahrverboten betroffen. In der Region Stuttgart, Ludwigsburg, im Rems-Murr-Kreis, Böblingen, Göppingen und Esslingen sind derzeit gut 534.573 Dieselfahrzeuge zugelassen. 188.163 von ihnen haben die Euronormen 1 bis 4. Dazu kommen 183.358 Dieselfahrzeuge mit der Euronorm 5, das sind etwa 34 Prozent, wie aus Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes hervorgeht.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Die Regierung hat beschlossen, dass auch Euro-1-bis-5-Diesel von Fahrverboten ausgenommen werden können, wenn sie nachgerüstet wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Softwareupdate oder einen Umbau der Hardware handelte. Die Ausnahmen sollen aber lediglich für eine Übergangszeit von zwei Jahren gelten. Auch Anwohner erhalten eine Übergangsfrist bis eingeräumt.

Ab diesem Datum soll auch die Tarifreform im öffentlichen Nahverkehr greifen, mit der man mehr Menschen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bringen will. Weitere Ausnahmen wird es für das Handwerk und den Lieferverkehr geben. Wie Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg mitteilte, habe man hier „unbefristete freie Fahrt vereinbart“. Zusätzliche Ausnahmen greifen für Menschen im Schichtdienst, Pflegedienste und Kleinstbetriebe, denen bei einem Verbot eine Existenzbedrohung bevorstehe. Zu beachten ist, dass sich die Stuttgarter Diesel-Fahrverbote auf das gesamte Stadtgebiet beziehen.

Quelle: dpa

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