Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

60 Jahre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Heute ist es für jeden Arbeitnehmer selbstverständlich, dass er im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen eine Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhält. Dieses Recht wurde in Deutschland im Jahr 1956 durch einen der umfangreichsten Streiks in der deutschen Geschichte erkämpft. Die anfangs in den Tarifverträgen der einzelnen Gewerkschaften enthaltenen Regelungen waren jedoch aufgrund der vorhandenen Unterschiede nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar. Deshalb wurde im Jahr 1994 mit dem Lohnfortzahlungsgesetz eine bundesweit einheitliche Regelung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geschaffen. Sie wurde inzwischen mehrfach novelliert, bisher letztmalig im Juli 2015. Dort ist der Anspruch auf die Lohnfortzahlung für sechs Wochen im Paragrafen 3 enthalten.

Wer kämpfte für das Recht der Arbeitnehmer auf Lohnfortzahlung?

Der Initiator dieser Regelung war die Gewerkschaft IG Metall. Sie ließ im Jahr 1955 alle Rahmentarifverträge kündigen, bei denen das möglich war. Eines der Hauptziele bestand darin, eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten zu erzielen. Zur damaligen Zeit gab es bereits Regelungen, durch welche Angestellte eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhielten. Die zwischen Juli und September 1955 stattfindenden Verhandlungen zwischen der IG Metall und den Unternehmerverbänden scheiterten jedoch, weil der Gesamtverband der Metallindustrie das Risiko sah, damit einen Präzedenzfall zu schaffen. Sie wollten eine flächendeckende Einführung eines Rechts auf Lohnfortzahlung für alle abhängig Beschäftigten verhindern.

Wie kam es zum Streik wegen der Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Nachdem die Verhandlungen gescheitert waren, führte die IG Metall im Oktober 1956 eine Urabstimmung durch. Die Gewerkschaftsmitglieder sprachen sich mit großer Mehrheit für einen Streik aus. Und so gingen am 24. Oktober 1956 über 34.00 Beschäftigte der Metallindustrie in den Ausstand, der am Ende 114 Tage dauerte. Anfang Januar 1956 versuchte Kai-Uwe von Hassel, der damalige schleswig-holsteinische Ministerpräsident, eine Schlichtung. Doch sein Vorschlag wurde in der Urabstimmung der IG Metall am 7. Januar 1956 abgelehnt. Als zweiter Schlichter trat der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Johann Ernst in die Verhandlungen ein. Sein Gütevorschlag wurde in der Urabstimmung vom 30. Januar 1956 abgelehnt. Erst am 9. Februar 1956 konnten sich die Unternehmerverbände und die IG Metall auf einen neuen Tarifvertrag mit dem Recht auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einigen.

Quelle: LFZG, Wikipedia

About Author