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Telekom und Posteo legen Daten offen

Die Telekom gehört zu den ersten deutschen Kommunikationsdienstleistern, von denen offen gezeigt wird, wie oft sie Daten an Geheimdienste und Justizbehörden liefern mussten. Dabei orientiert sich die Telekom am Vorbild der Kommunikationsanbieter in den USA, wo die Veröffentlichung solcher Berichte längst eine gängige Praxis ist.

Anzahl der Telekom-Auskünfte ist erschreckend hoch

Allein im Jahr 2014 wurden 49.796 Anschlüsse von den Ermittlungsbehörden und den Geheimdiensten überwacht. Zu beachten ist dabei, dass es sich dabei nur um Anschlüsse der Telekom handelt. Rechnet man die Anzahl der Anschlüsse bei anderen Anbietern mit ein, dürfte sich die Gesamtzahl der in Deutschland überwachten Anschlüsse auf ein Vielfaches erhöhen. 28.162 mal wurden bei der Telekom Teilnehmerbestandsdaten abgefragt. Mit 946.641 Anfragen war die Anzahl der Abfragen zu den Inhabern von IP-Adressen deutlich höher. Hier kommt vor allem zum Tragen, dass illegale Downloads immer konsequenter verfolgt werden. Die Täter lassen sich nur über die Abfrage der IP-Inhaberdaten ermitteln. In mehr als 436.000 Fällen wurden so genannte Verkehrsdatensätze abgefragt. Dabei handelt es sich um Daten, aus denen ersichtlich ist, wer mit wem und wie lange telefoniert und welche Websites aufgerufen werden.

Wie kommt es zur Überwachung oder zur Datenabfrage?

Die rechtliche Grundlage der Datenabfragen und der Überwachung von Telefonanschlüssen und Internetzugängen ist der Paragraf 100a der Strafprozessordnung. Dessen Titel lautet „Telekommunikationsüberwachung“ und er besagt, dass eine Überwachung dann angeordnet werden kann, wenn Verdachtsmomente für die Durchführung oder Vorbereitung einer schweren Straftat vorliegen. Hier kommen vor allem Bandenkriminalität sowie die Gefährdung der rechtsstaatlichen Ordnung als Straftaten in Betracht. Auch Raub, Erpressung, Mord, Geldwäsche und Betrug sind Straftatsbestände, bei denen eine Überwachung der Telekommunikation angeordnet werden kann.

Posteo kritisiert die Vorgehensweise der Behörden

Posteo ist ein kleines Berliner Unternehmen, welches hauptsächlich Dienstleistungen rund um die E-Mail anbietet. Von Posteo musste im Jahr 2013 sieben Mal Auskunft zu Inhaberdaten auf der Basis eines richterlichen Beschlusses erteilt werden. Dabei kam es nach Aussage des Firmenchefs Patrick Löhr mehrfach zu nötigendem Verhalten der Polizeibeamten, die ihm eine Durchsuchung seiner Geschäftsräume für den Fall androhten, dass er die gewünschten Daten nicht herausgeben würde. Patrick Löhr hat deshalb in vier Fällen eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht bzw. die Beamten angezeigt.

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