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Coronakrise wirkt sich auf die Verteilung und Zahl der Strafverfahren aus

Bronze figurine of Lady Justice with her scales

Die Coronakrise hat erheblichen Einfluss auf die Anzahl der in Deutschland durchgeführten Strafverfahren und verschiebt außerdem die Thematik.

Die seit Beginn der Coronakrise verhängten Lockdowns und die Veränderungen einiger Gesetze haben dazu geführt, dass sich die Anteile der einzelnen Tatbestände als Gründe für die in Deutschland durchgeführten Strafverfahren verschoben haben. Das geht aus offiziellen Zahlen hervor, die das Bundesamt für Statistik für das Jahr 2020 veröffentlicht hat. Dieser Trend dürfte sich 2021 weiter fortgesetzt haben. Für diesen Zeitraum liegen allerdings noch keine verlässlichen Daten vor.

In welchem Bereich gab es die größte Erhöhung bei der Anzahl der Strafverfahren?

Sowohl das Bundesamt für Statistik als auch Fachanwälte beispielsweise von der unter www.straf-verteidung-hamburg.de stellten die mit Abstand größten Zuwachsraten bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (kurz IfSG) fest. Im gesamten Jahr 2019 gab es deswegen lediglich zwei Verurteilungen. Im Jahr 2020 gab es den offiziellen Zahlen zufolge 147 strafrechtliche Verurteilungen wegen gravierenden Verstößen gegen die Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Das nach den dortigen Paragrafen 73 und 74 mögliche Strafmaß reicht von Geldbußen bis hin zur Androhung von bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug. Meistens endeten die Strafverfahren mit Bezug zum IfSG mit Geldbußen, die sogar bei einer Einstufung als Ordnungswidrigkeit bis zu 25.000 Euro betragen können.

Bei welchen Delikten und Straftaten gingen die Verurteilungen zurück?

Insgesamt wurden in Deutschland im Jahr 2020 rund 4,1 Prozent weniger strafrechtliche Verurteilungen als im Jahr 2019 gezählt. Bei einem genaueren Blick auf die Verteilung der Art der Straftaten präsentiert sich ein unmittelbarer Zusammenhang mit den Folgen der Lockdowns. Die Einschränkungen der Mobilität und der Reisefreiheit führten zu einem Rückgang der Verkehrsdelikte um 2,2 Prozent. Eine Ausnahme stellen dabei Verurteilungen nach dem Paragrafen 315 (gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) dar. Die Zahl der Verurteilungen wegen illegaler Autorennen hat sich von 2019 auf 2020 annähernd verdoppelt. Homeoffice und Distanzunterricht sowie eine Vielzahl geschlossener Geschäfte sind die Ursachen dafür, dass sich die Anzahl der Verurteilungen wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten im Jahr 2020 um 2,8 Prozent im Vergleich mit dem Jahr 2019 reduzierte.

Strafverteidiger/-innen konnten häufig Freiheitsstrafen verhindern

Insgesamt weist das Bundesamt für Statistik 699 300 verurteilte Personen für das Jahr 2020 aus. Das deutsche Recht sieht für viele Tatbestände Freiheitsstrafen vor. Der Anteil der Urteile mit Freiheitsstrafen lag 2020 bei 13,3 Prozent. Das heißt aber nicht, dass die derart verurteilten Straftäter/-innen auch tatsächlich im Gefängnis landen, denn es ist auch die Aussetzung zur Bewährung möglich. Relevant dafür sind beispielsweise der Paragraf 56 des Strafgesetzbuchs sowie der Paragraf 61 des Jugendgerichtsgesetzes. Leider nimmt das Statistische Bundesamt an dieser Stelle keine Differenzierung vor. Dass häufig alternative Bestrafungen vorgenommen werden, belegt eine andere Zahl, denn in 79,3 Prozent aller Strafverfahren wurden im Jahr 2020 Geldstrafen verhängt.

Quelle. Statistisches Bundesamt, Strafgesetzbuch, Jugendgerichtsgesetz, Infektionsschutzgesetz

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