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19. August 2019: Ressortabstimmung bereitet Änderungen der StVO vor

Das Bundesverkehrsministerium will mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Straßen in Deutschland sicherer machen. Die Änderungen sollen noch im Jahr 2019 greifen.

Die Änderungen der StVO sind dringen notwendig, denn trotz der Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik ist die Zahl der Verkehrstoten hoch. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen vor allem Fußgänger, Radfahrer und die Führer kleiner Elektrofahrzeuge künftig besser schützen.

Was soll sich in der Straßenverkehrsordnung konkret ändern?

Die vorgesehenen Änderungen stellte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits öffentlich vor. Vor allem beim Parken auf Gehwegen, Radwegen, auf Schutzstreifen und in zweiter Reihe soll künftig noch härter durchgegriffen werden. Das dafür verhängbare Bußgeld steigt deshalb nach dem Inkrafttreten der Änderungen an der StVO von bisher 15 Euro auf bis zu 100 Euro. Außerdem wird das bisher auf Schutzstreifen geltende Parkverbot auf ein generelles Halteverbot ausgeweitet.

Bußgeld für Rettungsgassen-Verweigerer wird erhöht

Wer keine Rettungsgasse bildet, wird in Zukunft mit bis zu 320 Euro zur Kasse gebeten. Außerdem wird die unterlassene Rettungsgassenbildung zu einem Punktedelikt. Dafür kann es bis zu zwei Punkte in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ hageln. Ein klares Plus für den Schutz von Fußgängern bringt das neu in die StVO integrierte Verbot der Deaktivierung des Notbremsassistenten. Er muss in Zukunft ab einer Geschwindigkeit von über 30 Kilometern pro Stunde durchgängig aktiv sein. Fahrer, die den Notbremsassistenten trotzdem abschalten, sollten sich nicht wundern, wenn ihnen ein Bußgeldbescheid über 100 Euro ins Haus flattert.

Änderungen der StVO enthalten auch Maßnahmen der Stauprävention

Einige deutsche Städte hatten testweise Busfahrspuren bereits für die Nutzer von Elektroautos freigegeben. Möglich machten das die 2015 vorgenommenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung. In Zukunft verschafft die StVO den Verkehrsbehörden der Bundesländer eine neue Chance zur Stauprävention. Dabei dienten offenbar die verkehrsrechtlichen Regelungen in einigen Großstädten der USA als Vorbild. Dort gibt es bereits Fahrspuren, die nur von Fahrzeugen mit einer Mindestanzahl von Insassen genutzt werden dürfen. Ähnliche Regelungen kommen nun für die Busspuren in die deutsche Straßenverkehrsordnung. Eigens dafür wird ein Zusatzzeichen geschaffen, das einen PKW mit drei Personen an Bord zeigt.

Welchen Schutz bieten die Neuregelungen der StVO den Fußgängern und Radfahrern?

Bisher gab es in der StVO für das Überholen von Fußgängern und Radfahrern lediglich die Vorschrift eines „ausreichenden“ Seitenabstands. Der tatsächlich einzuhaltende Abstand wurde dem Ermessen der Autofahrer überlassen. Das wird sich ändern, denn in Zukunft gilt ein genau definierter Seitenabstand. Er beträgt innerorts 1,5 Meter und außerorts 2,0 Meter. Die Führer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen müssen sich beim Fußgänger- und Radfahrerschutz ebenfalls auf eine Neuerung einstellen. Sie dürfen beim Rechtsabbiegen künftig nur noch Schrittgeschwindigkeit (maximal 11 Kilometer pro Stunde) fahren. Wer sich daran nicht hält, riskiert einen Punkt in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“ und ein Bußgeld von bis zu 70 Euro. Rechtabbieger unter den Radfahrern dürfen sich freuen. Die vorbereiteten StVO-Änderungen führen einen ausschließlich für Radfahrer geltenden Grünpfeil für Rechtabbieger ein.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukturen

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