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airberlin: Was sollten Passagiere nach der Insolvenz wissen?

Mittlerweile hat airberlin einige offizielle Hinweise zu den Konsequenzen des Insolvenzantrags veröffentlicht. Dort wird zuerst betont, dass der Flugbetrieb in vollem Umfang weiter durchgeführt wird. Dass dies nur durch die umfangreichen und umstrittenen Hilfen der Bundesregierung möglich ist, wird allerdings nicht erwähnt. Gegen diese Vorgehensweise liegt bereits eine Klage von Ryanair vor. Außerdem wird explizit darauf hingewiesen, dass die Airline NIKI von der Insolvenz nicht betroffen ist.

Welche Nachteile müssen Kunden von airberlin hinnehmen?

Nach dem derzeitigen Fluggastrecht haben Passagiere einen Anspruch auf Entschädigungen, wenn Flüge ausfallen oder verspätet am Zielort eintreffen. Dafür gilt eine Staffelung in Abhängigkeit von der Länge des Fluges und dem Umfang der Verspätung. Hier müssen Passagiere, die Forderungen auf solche Entschädigungen für Flüge vor dem 15. August 2017 gestellt haben oder stellen wollen, von airberlin keine direkten Auszahlungen mehr bekommen können. Das schließen die Vorgaben aus dem Insolvenzrecht aus. Diese Forderungen gehen in die Liste der Ansprüche ein, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens bearbeitet werden. Das heißt, die betroffenen Passagiere sollten sich darauf einrichten, dass sie ihre Forderungen (wenn überhaupt) nur anteilig erstattet bekommen. Der Grund dafür ist die notwendige Verteilung der Erlöse aus der Insolvenzmasse mit einer Quotelung, die sich aus dem prozentualen Anteil der Einzelforderung im Verhältnis zur Gesamtsumme aller zu regulierenden Forderungen ergibt.

Auch für Gutscheine gelten jetzt Besonderheiten bei airberlin

Die Auszahlung von vor dem 15. August 2017 gekauften Gutscheinen ist ebenfalls durch die Regelungen aus dem Insolvenzrecht nicht mehr möglich. Die Gutscheine werden genau wie die Entschädigungsansprüche für gravierende Verspätungen behandelt. Das heißt, auch diese Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter von airberlin angemeldet werden. Das ist vorläufig der Rechtsanwalt Dr. Lucas F. Flöther. Seine Adresse lautet Wallstraße 14 in 10179 Berlin. Die Aktenzeichen der laufenden Insolvenz der Fluggesellschaft airberlin lauten 36a IN 4295/17 und 36a IN 4301/17 und sind beim Gericht in Berlin-Charlottenburg anhängig.

Quelle: airberlin.com, insolvenbekanntmachungen.de

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