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Jahrbuch Sucht 2017: Vor allem Alkohol ist ein großes Problem

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. hat gerade eben ihr aktuelles Jahrbuch zur Entwicklung des Suchtverhaltens in Deutschland veröffentlicht. Dabei spielt vor allem die Abhängigkeit von Alkohol eine wichtige Rolle. Die Verfasser beziehen sich auch auf Daten des Statistischen Bundesamts, nach denen es allein im Jahr 2016 rund 74.000 Todesfälle gab, bei welchen der Alkoholkonsum ursächlich war. Danach betreiben rund 1,61 Millionen Menschen in Deutschland Alkoholmissbrauch und es gibt 1,77 Millionen Menschen, welche abhängig von Alkohol sind. Pro Kopf und Jahr werden durchschnittlich 135,5 Liter alkoholische Getränke konsumiert. Der mit Abstand größte Anteil entfällt auf Bier. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Gesamtbevölkerung als Bezugsgröße dient. Das heißt, dass der tatsächliche Verbrauch pro Kopf deutlich höher liegt.

Welche Zahlen nennt das Jahrbuch Sucht 2017 noch?

Die vom DHS e.V. benannten Zahlen zeigen auch auf, welche Konsequenzen der Alkoholmissbrauch hat. So nahm der Staat aus der Alkoholsteuer im Jahr 2015 knapp 3,2 Milliarden Euro ein. Als Kosten der Folgen des Alkoholmissbrauchs und der Alkoholabhängigkeit mussten zeitgleich jedoch rund 40 Milliarden Euro ausgegeben werden. In den Krankenhäusern gab es in knapp 327.000 Fällen die Diagnose F10 nach dem ICD10-Code. Sie definiert alkoholbedingte Verhaltensstörungen. Dabei stellen Männern rund zwei Drittel aller Betroffenen. Eine traurige „Nebensache“ ist, dass die Medien an der Werbung für alkoholische Produkte im untersuchten Zeitraum rund 544 Millionen Euro verdient haben. In dieser Zahl sind die Kosten für Alkoholwerbung im Internet noch nicht einmal mit berücksichtigt.

Zahlen zur den Folgeschäden der Sucht werden nicht benannt

Was im Jahrbuch Sucht 2017 fehlt, sind konkrete Angaben zu den Folgeschäden, die durch Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden die bereits bei der Geburt der Kinder von alkoholkranken Müttern vorliegen. Auch die Kosten der Behandlung von Angehörigen, welche durch die sogenannte Co-Abhängigkeit psychische Schäden erlitten haben, werden nicht erfasst. Einen erheblichen Posten bei den von Alkoholikern angerichteten Schäden nehmen auch die Kosten ein, welche bei der Unterbringung der Kinder anfallen, welche von den Jugendämtern aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls aus dem Haushalt der Abhängigen genommen werden müssen.

Quelle: dhs.de

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