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Verfassungsgericht kippt Betreuungsgeld (Urteil 1 BvF 2/13)

Nun ist es amtlich, das deutsche Verfassungsgericht entschied, dass für das umstrittene Betreuungsgeld, im Volksmund auch als Herdprämie bezeichnet, nicht der Bund, sondern die Länder zuständig sind.

Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat war für Eltern von Kleinkindern zwischen 15 und 36 Monaten vorgesehen, die auf die Unterbringung des Nachwuchses in einer Kita oder bei einer Tagesmutter verzichteten und das Kind selbst versorgten. Erst im August 2013 war die umstrittene staatliche Leistung auf Drängen der bayerischen CSU hin eingeführt wurden.

Die Kritiker führten immer wieder an, dass die Herdprämie, wie das Betreuungsgeld von ihnen geringschätzig bezeichnet wurde, Mütter dazu verleiten sollte, zu Hause bleiben, statt weiterhin im Berufsleben zu stehen. 455.000 Eltern erhielten das Betreuungsgeld im ersten Quartal 2015. Dabei waren 94,6 Prozent der Bezieher Frauen.

Das Bundesland Hamburg hatte jetzt aber gegen das Betreuungsgeld geklagt. Es hielt die staatliche Leistung für verfassungswidrig. Dafür spreche, dass es nicht notwendig sei, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, wie auch das Verfassungsgericht befand.

Was bedeutet das Urteil 1 BvF 2/13 zum Betreuungsgeld für Leistungsempfänger?

Eltern, die derzeit das Betreuungsgeld beziehen, müssen sich aber keine Sorgen machen. Die Zahlungen werden nicht sofort eingestellt, sondern es kommt eine Härtefallregelung aus dem zehnten Sozialgesetzbuch zur Anwendung. In dieser heißt es, dass derartige Leistungen immer dann weitergezahlt werden müssen, wenn die Leistungsempfänger sich bereits darauf eingestellt hätten.

Für die CDU gilt die Entscheidung des Verfassungsgerichts als Schlappe. Sie hatte das Betreuungsgeld im Koalitionsvertrag 2009 fest verankern lassen. CDU und FDP, die damaligen Koalitionspartner, hatten dem nur widerwillig zugestimmt und damit nun Recht behalten.

Wie reagierten die Parteien auf das Urteil 1 BvF 2/13 zum Betreuungsgeld?

Als das Urteil gestern endlich ausgesprochen wurde, zeigte sich die SPD erfreut. Sie hofft, dass man die Familienleistung jetzt komplett abschaffen könne und will in die Zukunft investieren, wie Carola Reimann, Fraktionschefin der SPD, erklärte. Vor allem dem weiteren Kita-Ausbau sollen die zusätzlichen Mittel ihrer Meinung nach zugute kommen.

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, äußerte sich ähnlich. Sie erklärte der „Bild“ gegenüber, dass das Betreuungsgeld vor allem Frauen mit kleinen Kindern geradezu vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen hätte.

Andere Töne kommen natürlich aus der CSU. Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, fordert, dass der Bund den Ländern weiterhin Gelder für das Betreuungsgeld zur Verfügung stelle. Schließlich habe das Gericht mit dem Urteil 1 BvF 2/13 nur eine Entscheidung über die Zuständigkeit, aber nicht über das Betreuungsgeld an sich getroffen. Hasselfeldt plädiert dafür, dass Frauen bzw. Eltern die Wahl haben müssten, wie sie ihre Kinder betreuen.

Quelle: Aargauer Zeitung

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