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Klagen gegen Hartz-IV häufig erfolgreich

Hartz-IV-Empfänger setzen sich vor deutschen Sozialgerichten gegen Strafmaßnahmen zur Wehr – und das mit steigendem Erfolg. So sollen alleine 2014 56.716 Widersprüche gegen Sanktionsmaßnahmen der Jobcenter von Erfolg gekrönt gewesen sein. Damit sei die Quote der erfolgreichen Widersprüche von 36,5 auf 37,4 Prozent angestiegen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland der Mediengruppe Madsack am Samstag berichtete. Man berief sich dabei auf eine Aufstellung von der Bundesregierung selbst.

Hartz-IV-Sanktionen überwiegend korrekt

Bei einem Sprecher des Bundesarbeitsministeriums klang das Ganze jedoch anders. Er sprach davon dass die „überwiegende Mehrzahl“ der Hartz-IV-Bescheide korrekt sei und nicht angefochten werde. Außerdem könnten die Widersprüche „aus unterschiedlichen Gründen“ eingelegt worden oder erfolgreich sein. So geht er davon aus, dass sich fehlerhafte Entscheidungen der Jobcenter oft darauf zurückführen ließen, dass sich die Lebensumstände der Hartz-IV-Empfänger geändert hätten, diese Information dem zuständigen Jobcenter jedoch nicht vorgelegen hätte.

Wie das Redaktionsnetzwerk weiter berichtet, gab es gut eine Million neuer Sanktionen für die 4,4 Millionen Hartz-IV-Empfänger alleine 2014. Drei von vier Sanktionen wurden verhängt, weil die Betroffenen Veränderungen in den eigenen Lebensumständen nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet hätten. In knapp 120.000 Fällen hatten die Hartz-IV-Empfänger dagegen einen angebotenen Job nicht angenommen oder die Fortführung einer Maßnahme verweigert, so dass Sanktionen ausgesprochen wurden. 104.000 Leistungsbezieher hätten zudem ihre Pflichten bei der Eingliederung ins Arbeitsleben nicht erfüllt und beispielsweise keine Bewerbungen geschrieben.

Diskussionen um Hartz-IV-Sanktionen

Der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 399 Euro im Monat zuzüglich der Miete für die Wohnung. Im Sanktionssystem heißt es, dass die Jobcenter den Hartz-IV-Empfängern die Leistungen kürzen dürfen, wenn diese Termine im Jobcenter oder auch Bewerbungstermine nicht wahrnehmen. Zusätzlich gibt es verschärfte Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger bis 25 Jahre.

Die Sanktionsmaßnahmen gelten insgesamt als heftig umstritten. Dennoch gibt es nach Angaben des Redaktionsnetzwerks Deutschland im Bundesarbeitsministerium erste Überlegungen, wonach der Hartz-IV-Satz seitens der Jobcenter pauschal um 50 oder 100 Euro pro Monat gemindert werden kann, wenn die Hartz-IV-Empfänger ihre Pflichten nicht erfüllen. Derzeit unklar scheint allerdings, ob die verschärften Sanktionsmaßnahmen für junge Erwachsene bis 25 Jahre gelockert werden sollen.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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