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Flüchtlinge binden erhebliche Kapazitäten bei den Staatsanwaltschaften

Bei den deutschen Staatsanwaltschaften gehen im Jahr 2015 und im ersten Quartal des Jahres 2016 mindestens rund 670.000 Ermittlungsverfahren allein auf das Konto der Flüchtlinge. Das ist Zahlen zu entnehmen, die von der Nachrichtenagentur dpa nach einer eigenen Umfrage in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht wurden. Wie hoch die Zahl konkret ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, da die Zahlen des ersten Quartals 2016 von Thüringen und Brandenburg noch fehlen. Das Fatale an der ganzen Sache ist, dass die dort gebundenen Kapazitäten der Staatsanwaltschaften völlig umsonst beansprucht werden, weil die überwiegende Mehrheit der Verfahren eingestellt wird.

Worauf beruhen all die Verfahren gegen die Flüchtlinge?

Der Hauptgrund für die Verfahren ist die illegale Einreise. Gesetzliche Grundlage ist der Paragraf 14 des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Das Strafmaß bemisst sich nach dem Paragrafen 95 des gleichen Gesetzes. Auf der anderen Seite steht jedoch die Genfer Flüchtlingskonvention, nach der Flüchtlingen aus Kriegsgebieten und politisch Verfolgten Schutz gewährt werden muss. Die Konsequenz ist, dass mehr als die Hälfte der eingeleiteten Verfahren mit der Begründung der Geringfügigkeit wieder eingestellt wurde. Sehr deutlich zeigt sich das in Hamburg. Dort endeten gerade einmal rund 1,6 Prozent aller eingeleiteten Verfahren mit einer Strafe. Dafür sind entweder von den Flüchtlingen zusätzlich begangene Straftaten oder die mehrfache illegale Einreise verantwortlich.

Bayerische Staatsanwaltschaften besonders stark belastet

Mit rund 269.000 Fällen entfallen mehr als ein Drittel der in der gesamten Bundesrepublik von Januar 2015 bis März 2016 gestarteten Verfahren allein auf Bayern. Davon wurden knapp 230.000 Verfahren wieder eingestellt. Der Grund dafür ist, dass Bayern auch die höchste Einreisequote aller deutschen Bundesländer aufweist. Bayern sperrt sich deshalb vehement gegen die Idee der Justizminister aus dem Saarland und Niedersachsen, die Strafbarkeit der „einfachen illegalen Einreise“ vorübergehen aufzuheben. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback sieht das als ein „völlig falsches Signal“ an die Flüchtlinge. Schon jetzt kommen allerdings die Staatsanwaltschaften kaum noch nach. In den 15 geprüften Monaten, kamen rund 1,2 Millionen Flüchtlinge nach Deutschland, was bedeutet, dass gegen mehr als eine halbe Million noch gar keine Strafverfahren eingeleitet wurden.

Quelle: dpa

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