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Zahl der Abtreibungen gestiegen

Im dritten Quartal 2019 haben mehr Frauen eine bestehende Schwangerschaft abgebrochen, als im Vorjahreszeitraum. Das geht aus offiziellen Daten des Statistischen Bundesamts hervor.

Insgesamt wurden rund 25.200 Schwangerschaften durch einen Abbruch beendet. Das ist ein Anstieg von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei waren die Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche im letzten Jahr noch leicht gesunken. Insgesamt hatten 2018 101.000 Frauen ihre Schwangerschaft beendet – das sind 0,2 Prozent weniger gewesen als noch im Jahr 2017.

Persönliche Gründe ausschlaggebend für Schwangerschaftsabbruch

Den Daten der Behörde zufolge haben sich die meisten Frauen aus persönlichen Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden. 96 Prozent der Abbrüche wurden demnach nach der Beratungsregelung vorgenommen. Sie besagt, dass Frauen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft auch ohne medizinischen oder kriminologischen Grund abtreiben können und straffrei ausgehen. Dafür müssen sie zuvor eine anerkannte Beratungsstelle aufgesucht haben und dort einen Beratungsschein einholen.

Die restlichen vier Prozent der Abtreibungen erfolgten den Angaben zufolge aus medizinischen Gründen. 71 Prozent der Frauen, die abgetrieben haben, waren zwischen 18 und 34 Jahren, weitere 18 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. 40 Jahre und älter waren nur acht Prozent der Frauen. Drei Prozent von ihnen waren unter 18 Jahren. 40 Prozent der Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden, hatten zuvor noch kein Kind zur Welt gebracht.

Über die Hälfte der Abbrüche wurde mit der Absaugmethode durchgeführt. Ein Viertel der Abtreibungen erfolgte durch die Pille Mifegyne. Die allermeisten Eingriffe erfolgten für die Frauen ambulant.

Wie vertrauenswürdig sind die Statistiken?

Abtreibungsgegner glauben den Zahlen des Statistischen Bundesamts nicht. Sie behaupten oftmals, dass die Behörde die Zahlen deutlich unterschätzen würde. Tatsächlich ist es aber so, dass die Mediziner in Deutschland dazu verpflichtet sind, die durchgeführten Abtreibungen zu melden. Sollten sie das nicht tun, wird zwei Mal schriftlich erinnert, danach ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro verhängt.

Allerdings antworten die Ärzte in den meisten Fällen spätestens nach der zweiten Mahnung, wie das Statistische Bundesamt auf Nachfrage erklärte. Daher sei es sehr unwahrscheinlich, dass eine nennenswerte Dunkelziffer bestehe.

Quelle: kry

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