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WSI-Studie deckt auf: Mindestlohn? Nicht für Minijobber

Wie aus einer aktuellen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hervorgeht, gilt der gesetzlich eingeführte Mindestlohn offenbar doch nicht für alle. Insbesondere bei Minijobbern sind laut der Studie eklatante Verstöße festgestellt worden, so das WSI, das zur gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gehört.

Weniger als 5,50 Euro pro Stunde für Minijobber

Die Studie, aus der auch die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte, gibt an, dass gut die Hälfte der in Deutschland beschäftigten Minijobber 2015 einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro, dem damals gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, erhielten. 20 Prozent der Minijobber erhielten sogar weniger als 5,50 Euro pro Stunde.

Die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert erklärten dazu, dass die Zahlen deutlich zeigen, „dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber“ die Löhne nicht, wie es das Gesetz vorschrieb, erhöht haben. Offenbar sei eine flächendeckende Anwendung des Mindestlohngesetzes bei Minijobbern noch längst nicht in der Praxis angekommen.

Wie kam man auf die Ergebnisse zum verringerten Mindestlohn?

Für ihre Studie haben die Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung ausgewertet. Alleine für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen Jahr für Jahr zur eigenen Lebens- und Arbeitssituation befragt. Für den zweiten Datensatz findet eine Befragung unter 13.000 Menschen jährlich statt.

Allerdings bleibt trotz der Studie unklar, wie viele Minijobber genau den gesetzlichen Mindestlohn nicht erhalten. Wie aus Angaben der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, sind in Deutschland derzeit rund 7,4 Millionen geringfügig Beschäftigte registriert. Bei knapp 4,8 Millionen von ihnen handelt es sich allerdings nicht um eine Nebenbeschäftigung, sondern um den Hauptjob.

Quelle: dpa

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