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Wohnungsräumung wegen Pferdesalbe

Ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom Donnerstag sorgt derzeit für Aufsehen: Ein langjähriger Mieter im betagten Alter muss aus seiner Wohnung ausziehen – weil er sich mit Pferdesalbe eingeschmiert hatte. Der 83 Jahre alte Mieter reibt sich seit Jahren mit Pferdesalbe ein, um seine gesundheitlichen Beschwerden zu lindern. Diese verströmt einen unangenehmen Geruch, der durchs Treppenhaus zieht. Die 89-jährige Vermieterin bekommt von dem Geruch Kopfschmerzen und kann nicht mehr schlafen, andere Mieter sind bereits wieder ausgezogen, weil sie ihren über der Wohnung des Mieters befindlichen Balkon nicht mehr nutzen konnten.

Gutachter bestätigt Geruchsbelästigung

Ein Geruchsgutachter wurde denn auch vom Gericht bestellt und sollte abklären, ob an den Vorwürfen der Vermieterin etwas dran sei – und das war es. Ein Geruch aus altem Schuhputzzeug, Pferdesalbe und Reinigungsmitteln sei aus der Wohnung gekommen, so der Gutachter, und habe sich im gesamten Treppenhaus verteilt. Die Vermieterin gab an, dass sie den Mieter mehrfach aufgefordert habe, die Türen und Fenster geschlossen zu halten, damit der Geruch eben nicht ins Treppenhaus ziehe. Dieser Aufforderung sei der Mieter aber nicht nachgekommen.

Die Richter entschieden deshalb, dass der 83-Jährige aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen müsse, die er immerhin 54 Jahre lang bewohnt habe. Die extreme Geruchsbelästigung, die auch vom Gutachter festgestellt wurde, stellt laut dem aktuellen Urteil eine Vertragsverletzung dar. Diese ist „nicht unerheblich“ und berechtigt zur Räumungsklage. Allerdings hat das Gericht dem betagten Mieter aufgrund seines Alters und seiner Gebrechlichkeit eine Frist von einem Jahr zur Räumung seiner Wohnung zugestanden.

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