Die Neuregelungen bei der
Wie sehen die neuen Regelungen zur Wohnungsbauprämie aus?
Eine deutliche Steigerung gibt es bei den Einkommensgrenzen, bis zu denen Bauwillige die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen können. Bisher galt für Singles beim zu versteuernden Jahreseinkommen ein Grenzwert von 25.600 Euro. Ehepaare durften bis zu 51.200 Euro pro Jahr haben. Diese Summen steigen ab 2021 auf 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro bei Ehepaaren. Auch die förderfähige Ansparsumme steigt kräftig. Die Wohnungsbauprämie wird ab dem Jahr 2021 für eine jährliche Ansparsumme von bis zu 700 Euro für Singles und für bis zu 1.400 Euro für Ehepaare gewährt. Außerdem haben der Bundestag und der Bundesrat eine Erhöhung des Fördersatzes beschlossen. Statt der aktuellen 8,8 Prozent legt der Staat künftig 10 Prozent auf den förderfähigen Anteil der angesparten Summe. Dass der Verband der Privaten Bausparkassen diese Regelung begrüßt, ist nicht nur angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt verständlich. Bausparverträge sind als Sparform für den Aufbau von Eigenkapital aufgrund der niedrigen Zinsen für Sparguthaben auf Tagesgeldkonten und Festgeldkonten wieder deutlich beliebter geworden.
Wissenswerte Fakten rund um die Wohnungsbauprämie
In Deutschland können Bauwillige eine Wohnungsbauprämie bereits seit dem Jahr 1952 als staatliche Zulage erhalten. In der Vergangenheit wurden als Folge vor allem Bausparverträge abgeschlossen, die keine zusätzliche Förderung über vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber zum Aufbau von Eigenkapital erhielten. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit der Hilfe der Wohnungsbauprämie war sehr beliebt. In den letzten Jahren sanken die Ausgaben der Bundesregierung für diese Form der staatlichen Förderung der Bildung von Wohneigentum kontinuierlich. Sie lagen im Jahr 2010 noch bei rund 514,5 Millionen Euro und betrugen im Jahr 2018 lediglich 162,1 Millionen Euro.
Quelle: Verband der privaten Bausparkassen e. V., Wohnungsbau-Prämiengesetz
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