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Werden Smartphones künftig in der Schule aktiv einbezogen?

Birgit Klaubert, die zur Linken gehörende Bildungsministerin in Thüringen, hat sich in einem Statement offen für die aktive Nutzung von Smartphones in den Schulen ausgesprochen. Sie sollen von den Lehrern explizit in die Gestaltung des Unterrichts einbezogen werden. Damit möchte sie den Trend zur digitalen Schule verstärken, der in Thüringen bereits zur Bildung von 75 Tablet-Klassen geführt hat. Damit schließt sich die thüringische Bildungsministerin der Meinung von Claudia Bogedan an. Die Bremer Bildungssenatorin hatte ein ähnlich lautendes Statement abgegeben. Allerdings gibt es für den Einsatz der Smartphones im Unterricht einige Probleme zu lösen.

Schulen müssen mit Smartphones zum Leihen ausgestattet werden

Statistiken und die Beobachtungen der Lehrer weisen aus, dass der überwiegende Teil der Schüler ein modernes Smartphone besitzt. Viele Kids bekommen schon im Grundschulalter ein aktuelles Modell. Allerdings hätten die Kinder von einkommensschwachen Familien einen erheblichen Nachteil, wenn sie kein internettaugliches Smartphone besitzen. Dieses Problem hat die Bundesbildungsministerin Johanna Wanka schon vor einiger Zeit erkannt. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gab zu bedenken, dass der Einsatz der privaten Smartphones der Schüler nicht als Maßnahme zur Einsparung von Geldern für die Ausstattung der Schulen mit moderner Technik betrachtet genutzt werden darf. Die Gewerkschaft befürchtet erhebliche Nachteile für Schüler, die gar kein Smartphone besitzen oder nur ein älteres Modell von ihren Eltern übernommen haben.

“DigitalPakt#D“ soll Ausstattung der Schulen verbessern

Natürlich darf das Lernen mit dem Smartphone auch kostenmäßig nicht zu Lasten der Schüler und ihrer Eltern gehen. Dafür müssen die digitalen Infrastrukturen der Schulen deutlich verbessert werden. Dafür wäre ein kostenlos nutzbarer WLAN-Hotspot notwendig, der in deutschen Schulen noch kein flächendeckender Standard ist. Dafür und für die Verbesserung der in den 40.000 deutschen Schulen zur Verfügung stehenden Computer will das Bundesbildungsministerium bis 2021 im Rahmen des „DigitalPakt#D“ fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Eigentlich widerspricht das dem Kooperationsverbot, da die Gestaltung der Bildung in Deutschland Ländersache ist. Doch Johanna Wanke beruft sich bei der Förderung auf den Artikel 91c des Grundgesetzes. Er erlaubt ausdrücklich die Kooperation von Bund und Ländern beim Ausbau der Informationstechnik.

Quelle: dpa

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