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Weihnachtspäckchen ins Büro – erlaubt oder nicht?

Weihnachtsshopping findet immer weniger im örtlichen Einzelhandel, sondern vielmehr online statt. Das ist bequem, kostet wenig Zeit und Nerven, weil nicht erst aufwändig Parkplätze gesucht, lange Warteschlangen überwunden und sich durch das Gedränge in den Innenstädten gekämpft werden muss. Gleichzeitig entfällt das lästige Heimschleppen der frisch gekauften Präsente. Doch es gibt auch Nachteile, die vor allem Berufstätige im Weihnachtsstress zu spüren bekommen.

Paketannahme für Berufstätige schwierig

Wer nämlich den ganzen Tag im Büro sitzt, der kann seine Pakete zu Hause nicht annehmen. Alternativen, wie eine Postbox in der Nähe, sind nicht überall vorhanden und auch die pensionierten Nachbarn, die hin und wieder ein Paket annehmen, sind in der Weihnachtszeit oft überfordert, wenn täglich mehrere Pakete eintreffen.

Dann werden die Weihnachtspäckchen an die nächste Postfiliale weitergeleitet, wo sie für wenige Tage zur Abholung bereit stehen – meist allerdings nur bis 18 Uhr. Da kommt so mancher Angestellter auf die Idee, sich die Weihnachtspäckchen ins Büro schicken zu lassen. Doch ist das rechtens? Vor der ersten Bestellung ins Büro lohnt ein Blick in die Betriebsordnung bzw. ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Kein Rechtsanspruch auf Lieferung ins Büro

Generell gilt, dass Arbeitnehmer sich Pakete auch ins Büro liefern lassen können, wenn der Chef dies nicht ausdrücklich untersagt hat. Dennoch gibt es keinen Rechtsanspruch darauf. Die meisten Unternehmen sind hier aber human und dulden private Lieferungen an den Arbeitsplatz. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Aufwand für die Paketannahme sich im Rahmen hält und der Betrieb dadurch nicht gestört wird. Sind Mitarbeiter in der Poststelle oder am Empfang aber mit nichts anderem mehr beschäftigt als der Annahme und Verteilung privater Pakete, kann der Arbeitgeber deren Lieferung auch untersagen.

Außerdem gibt es einige Betriebe, in denen ein ausdrückliches Verbot für private Lieferungen an den Arbeitsplatz ausgesprochen wurde. Daran müssen sich die Mitarbeiter halten, andernfalls droht ihnen eine Abmahnung, im wiederholten Falle sogar die Kündigung.

Axel Döhr vom R+V Versicherung Infocenter erklärt, dass die Zustellung privater Pakete auch immer dann verboten ist, wenn private Angelegenheiten am Arbeitsplatz generell verboten sind. Je nach Unternehmen können sich entsprechende Angaben in der Betriebsordnung finden lassen.

Außerdem warnt die Rechtsschutzgesellschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes vor allzu viel Dreistigkeit: Selbst wenn die Lieferung der Weihnachtspakete an den Arbeitsplatz erlaubt ist, heißt das noch lange nicht, dass die Weihnachtseinkäufe auch vom betrieblichen PC aus oder während der Arbeitszeit getätigt werden dürfen.

Quelle: AFP

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