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Was ist neu im Jahr 2019?

Mit dem Jahresbeginn 2019 werden einige Gesetzänderungen und neue Gesetze wirksam. Sie reichen von der Förderung der Qualifizierung für die digitale Welt bis hin zu Beitragsänderungen bei der Sozialversicherung.

Wir haben für Sie einen kleinen Überblick über die Neuerungen im Jahr 2019 zusammengestellt. Er erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, denn das würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Förderungen durch die BMAS-Offensive

Die BMAS-Qualifizierungs-Offensive soll verhindern, dass Arbeitnehmer durch den Strukturwandel oder die Einführung neuer Technologien in die Arbeitslosigkeit rutschen. Außerdem soll sie zur Beseitigung des Fachkräftemangels beitragen. Deshalb wurden die Zuschüsse für Weiterbildungen für beschäftigte Arbeitnehmer erhöht. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigte können künftig die vollen Kosten einer Weiterbildung sowie bis zu 75 Prozent der in dieser Zeit anfallenden Lohnkosten erstattet bekommen. Unternehmen mit 11 bis 250 Beschäftigten dürfen sich auf 50 Prozent Erstattung in beiden Positionen freuen. Bei ihnen gilt eine Besonderheit. Sind die zu qualifizierenden Arbeitnehmer mindestens 45 Jahre alt oder haben eine Anerkennung als Schwerbehinderte, gibt es 100 Prozent der Weiterbildungskosten als Förderung. Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigte erhalten 25 Prozent der Lohnkosten erstattet.

Was ändert sich 2019 bei der Sozialversicherung?

An dieser Stelle dürfen sich sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber freuen. Die gute Konjunkturlage und die niedrige Arbeitslosenquote machen es möglich, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,6 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts zu senken. Arbeitnehmer profitieren zusätzlich davon, dass die Beiträge zur Krankenversicherung wieder je zur Hälfte von ihnen und den Arbeitgebern getragen werden müssen. Positive Nachrichten gibt es auch für Kleinselbstständige, denn der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse sinkt auf 171 Euro pro Monat.

Welche Änderungen gibt es bei der Steuer und beim Kindergeld?

Mit den ab 2019 geltenden Änderungen bei der Einkommenssteuer möchte die Bundesregierung erreichen, dass die Lohnerhöhungen durch die Tarifverträge und die Anhebung des Mindestlohns die Haushaltsbudgets der Steuerpflichtigen wirklich erhöhen. Der Mindestlohn wird ab 2019 bei 9,19 Euro pro Stunde liegen. 2010 gibt es nach dem aktuellen Stand eine weitere Anpassung auf 9,35 Euro. Der Grundfreibetrag für Erwachsene bei der Einkommenssteuer bekommt einen Zuschlag von 168 Euro und liegt nunmehr bei 9168 Euro. Im Jahr 2020 gibt es eine weitere Erhöhung auf 9408 Euro.
Familien mit Kindern können sich gleich mehrfach freuen. Einerseits wird der Kinderfreibetrag in der Einkommenssteuer auf 7620 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2020 wird er nach den aktuellen Plänen bei 7812 Euro liegen. Beim staatlichen Kindergeld gibt es einen Zuschlag in Höhe von 10 Euro. Damit liegt ab 2019 das Kindergeld für das erste und zweite Kind bei 204 Euro, für das dritte Kind bei 210 Euro und ab dem vierten Kind bei 235 Euro.

Quellen: Bundesregierung, Bundesgesundheitsministerium, BMAS

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