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Vorsicht bei Fischfilets und Zupfkuchen

© yamix - Fotolia.com

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Verbraucher aufgepasst: Die Firma Pickenpack Seafoods warnt vor einer Verunreinigung von Fischfilets und auch der Zupfkuchen von Rewe könnte durchaus Kunststoffteilchen enthalten. Beide Produkte werden jetzt zurückgerufen.

Wie aus dem Statement der Firma Pickenpack Seafoods hervorgeht, könnten in einzelnen Packungen Fischfilet Kunststoffteile enthalten sein. Daher hat das Unternehmen aus Riepe-Ihlow in Niedersachsen einige Chargen der Produkte zurückgerufen, die bundesweit bei der Kette Netto Marken-Discount angeboten werden.

Welche Fischfilets sind betroffen?

Betroffen ist das „SeaGold Schlemmerfilet á la Italia (400-Gramm-Packung)“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 12.2020 und der Chargennummer L9338, wie das Unternehmen mitteilte. Die Daten können Verbraucher auf der schmalen Seite der Verpackung ablesen.

Man habe bereits den Verkauf der Ware gestoppt, wie es in der Mitteilung zum Rückruf hieß. Kunden können die leere Verpackung oder den Kassenbon vorlegen und erhalten den Kaufpreis direkt in der Filiale erstattet, in der sie das Produkt auch gekauft haben. Vorsorglich weist Pickenpack Seafoods darauf hin, dass weitere Produkte oder Chargennummern von der Verunreinigung nicht betroffen seien.

Zupfkuchen von Rewe wird zurückgerufen

Auch wer den „Rewe Beste Wahl, Zupfkuchen, 500 g, tiefgefroren“ von der gleichnamigen Supermarktkette gekauft hat, sollte Obacht geben. Die Firma B+F Bakery & Food aus Salzkotten in NRW muss den Kuchen zurückrufen. Betroffen sind Produkte mit dem MHD 31.10.2020 und der Chargennummer L304-1011119 sowie der EAN 4388844078796.

Die Firma rät dringend vom Verzehr ab. In der entsprechenden Mitteilung hieß es, dass aufgrund eines Produktionsfehlers nicht ausgeschlossen werden könne, „dass sich in dem Produkt im Einzelfall weiße Kunststoffteile befinden können“.

Wie B+F Bakery & Food mitteilte, habe man das Produkt unverzüglich aus dem Verkauf nehmen lassen. Die Kunden könnten es ebenfalls in der jeweiligen Filiale zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Der Kassenbon muss für die Rückgabe nicht zwingend vorgelegt werden.

Quelle: dpa

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