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Vier Milliarden Euro für Kinderbetreuung

Little girl playing with animal toys in playroom

Zum Jahresende läuft die Milliardenförderung des Bundes über das „Gute-Kita-Gesetz“ aus. Jetzt soll ein neues Paket kommen, das sich jedoch in einem Punkt wesentlich von den bisherigen Leistungen unterscheidet.

Laut Bundesfamilienministerin Lisa Paus sollen die Länder in den nächsten zwei Jahren vier Milliarden Euro erhalten. Das geht aus einem Entwurf des Ministeriums für ein „Kita-Qualitätsgesetz“ hervor. Bereits vor der Sommerpause war die Höhe der Förderung in den Beratungen vereinbart worden. Das neue Gesetz soll an das „Gute-Kita-Gesetz“ von Franziska Giffey anknüpfen, das zum Jahresende ausläuft. In diesem wurden seit 2019 gut 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

„Gute-Kita-Gesetz“-Gelder frei verwendbar

Die Gelder aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ konnten die Länder wahlweise in mehr Stellen für Erzieher und Erzieherinnen nutzen, für eine bessere Bezahlung des Personals, die Ausweitung der Öffnungszeiten der Kitas oder die Neugestaltung von Räumen und Spielflächen. Darüber hinaus bestand auch die Möglichkeit, die Gelder zu nutzen, um Kitabeiträge zu senken.

Im neuen Gesetzentwurf setzt man auf eine „stärkere Fokussierung auf die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung“. Damit sollen weitere Beitragssenkungen nicht mehr umgesetzt werden können. In der Vergangenheit wurde die Senkung von Kitagebühren auch für Besserverdiener teils heftig kritisiert. Stattdessen forderte man, die Gelder in mehr Personal und mehr Qualität zu stecken.

Werden Elternbeiträge erhoben, müssen diese dem Entwurf zufolge künftig bundesweit nach verpflichtenden Kriterien gestaffelt werden. Als Kriterium kommt etwa das Einkommen der Eltern in Betracht.

Sprachförderung spielt zentrale Rolle

Unter anderem die Sprachförderung in Kitas wird in dem neuen Gesetzentwurf zu einem der zentralen Handlungsfelder erklärt. Zuletzt hatte das Familienministerium viel Kritik kassiert, weil das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zum Jahresende auslaufen soll. Viele Kitas haben seit 2016 mit diesem Geld zusätzliches Personal zur Sprachentwicklung finanziert. 2022 waren alleine dafür 248 Millionen Euro veranschlagt.

Nach der Kritik hat das Ministerium auf den neuen Gesetzentwurf verwiesen, mit dem die Sprachförderung weiter fortgeführt werden kann. Allerdings sind für die Kitas die Bundesländer selbst zuständig. Nach Angaben des Familienministeriums könnte der vorliegende Entwurf bereits an diesem Mittwoch auf der Tagesordnung im Kabinett stehen. Allerdings müssen auch Bundestag und -rat noch zustimmen.

Kritik an fehlenden Beitragssenkungen

Kritik am Gesetzentwurf kam von der Linken, die die geplanten Einschränkungen bei der Förderung weiterer Beitragssenkungen nicht befürwortet. Die Landesvorsitzenden der Partei aus den Bundesländern mit linker Regierungsbeteiligung, also aus Berlin, Thüringen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern, sehen in der „Finanzierung der Beitragsfreiheit eine Frage der Bildungs- und Verteilungsgerechtigkeit in diesem Land“. Sie sprechen sich dafür aus, dass Bildung beitragsfrei sein müsse – „vom Kindergarten bis zum Meister oder Master“.

Quelle: dpa

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