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Viele Menschen in Deutschland haben Schulden beim Arbeitsamt

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Schulden beim Arbeitsamt sind eine zusätzliche Belastung für viele Haushalte. Offizielle Angaben der Bundesregierung weisen eine hohe Zahl Betroffener aus.

Die Gründe für Schulden beim Arbeitsamt sind sehr vielseitiger Natur. Allein in den Jahren 2019 bis 2021 wurden bundesweit insgesamt rund 3,63 Millionen Rückforderungsbescheide durch die Jobcenter verschickt. Für das Jahr 2022 lagen die Zahlen zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag noch nicht vor. Dabei fiel auf, dass sich die Rückforderungsbeträge erhöht haben. Im Jahr 2020 lag der Schnitt bei 469,83 Euro und stieg im Jahr 2021 auf durchschnittlich 524,27 Euro. Zu berücksichtigen ist dabei, dass ein Bescheid mehrere Arten von Rückforderungen enthalten kann.

Aus welchen Gründen forderten Arbeitsämter am häufigsten Leistungen zurück?

Bei den konkret angegebenen Gründen machten im Zeitraum von 2018 bis 2021 mit rund 19,2 verspätet gemeldete Aufnahmen einer abhängigen oder selbstständigen Arbeitstätigkeit aus. Auf dem zweiten Rang landeten mit 3,74 Prozent nicht korrekt angezeigte Nebeneinkommen. In 2,23 Prozent aller Fälle führte der nicht ordnungsgemäß gemeldete Bezug anderer Sozialleistungen zu Rückforderungen der Arbeitsämter. Mit den geringsten Prozentsätzen schlugen zeitgleich Rückforderungen wegen eines nicht gemeldeten Wechsels der Lohnsteuerklasse, rechtliche Änderungen sowie der Wegfall des Kindermerkmals zu Buche. Parallel stieg der Anteil der Rückforderungsbescheide, die teilweise oder gänzlich aufgehoben wurden von 8 Prozent im Jahr 2018 auf 28 Prozent im Jahr 2021. Ein Großteil dieser Aufhebungen erfolgte wegen der Unbilligkeit des Einzugs der Forderungen bei der Bewertung des jeweiligen Einzelfalls.

Wie entwickelten sich zeitgleich die Darlehen der Arbeitsämter?

Die Anzahl der von den Jobcentern vergebenen Darlehen war im Betrachtungszeitraum rückläufig. Im Jahr 2018 wurden bundesweit noch 522.573 Darlehen vergeben. Im Jahr 2021 wurden nur noch 346.360 Darlehen von den Arbeitsämtern gewährt. Gegenläufig ist der Trend bei der Darlehenshöhe. Sie lag 2018 bei durchschnittlich rund 440 Euro und stieg bis zum Jahr 2021 auf einen Schnitt von rund 570 Euro. Die Quote der erlassenen Rückforderungen der Darlehen stieg von 1,13 Prozent im Jahr 2018 auf 3,36 Prozent im Jahr 2021.
Der häufigste Grund für Darlehen war im Betrachtungszeitraum mit 51,54 Prozent die Stellung einer Kaution für die Wohnungsmiete. Genossenschaftsanteile für den Bezug einer Wohnung machten dagegen lediglich 1,3 Prozent aus. In knapp 6,7 Prozent aller Fälle dienten die Darlehen der Jobcenter der Bezahlung von Mietschulden zur Vermeidung eines Wohnungsverlustes. Rund 37 Prozent der Darlehen wurden zur Deckung der Kosten für einen unabweisbaren Bedarf gewährt. Zuschüsse für Schulausflüge, die Beschaffung von Schulbedarf, Zuzahlungen für Schülerfahrtkarten sowie Umzugskosten machten dagegen einen nicht nennenswerten Anteil aus.

Anzahl der von den Arbeitsämtern verhängten Bußgelder steigt

Erfüllen Leistungsbezieher/-innen ihre Mitwirkungspflichten nicht, können die Arbeitsämter Bußgelder auf der Grundlage des Paragrafen 63 des II. Sozialgesetzbuchs verhängen. Davon machen die Jobcenter immer öfter Gebrauch, wie die von der Bundesregierung vorgelegten Zahlen beweisen. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 17.120 Bußgelder verhängt. Bis zum Jahr 2021 stieg die Zahl der von den Arbeitsämtern verschickten Bußgeldbescheide auf 21.552. Dabei blieb die durchschnittliche Höhe der im Einzelfall verhängten Bußgelder mit 146 bis 149 Euro pro Fall nahezu unverändert. Den Hauptgrund stellen Versäumnisse dar, die im Paragrafen 63 SGB im Absatz 1 unter der Nummer 7 aufgeführt sind.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/4987

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