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Tarifeinheitsgesetz ist beschlossene Sache

Viele Gewerkschaftsvorstände hatten bis zuletzt gehofft, dass das geplante Tarifeinheitsgesetz im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit bekommen würde. Doch trotz einiger Widerstände wurde das Tarifeinheitsgesetz am 22. Mai 2015 beschlossen und soll nun im Sommer 2015 in Kraft treten. Die Mehrheit war sogar sehr deutlich, denn es gab 448 Pro-Stimmen, 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen. Die Gegenstimmen kamen von den Oppositionsparteien, deren Mitglieder das Tarifeinheitsgesetzt für verfassungswidrig halten. Der gleichen Meinung sind auch zahlreiche Gewerkschaften, zu denen sich neben der GDL auch der Marburger Bund sowie die Pilotengewerkschaft Cockpit zählen. Sie sind sich einig darüber, dass sie gegen das Tarifeinheitsgesetz mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht vorgehen werden.

Das Tarifeinheitsgesetz und die Meinungen zum Streikrecht

Für viele Unternehmen werden die Verhandlungen zu den Tarifverträgen künftig einfacher, da sie den Tarifvertrag der Gewerkschaft anwenden müssen, die im eigenen Unternehmen in identischen Berufsgruppen die meisten Mitglieder hat. Das Tarifeinheitsgesetz verschafft Unternehmen wie der Deutschen Bahn die Möglichkeit, die Streiks der jeweils kleineren Gewerkschaften per Gerichtsbeschluss als unverhältnismäßig einstufen und verbieten zu lassen. Die Vertreter der Gewerkschaften sehen im neuen Tarifeinheitsgesetz deshalb eine verfassungswidrige Einschränkung des Streikrechts. Andrea Nahles, die deutsche Bundesarbeitsministerin ist anderer Meinung. Sie sieht im Tarifeinheitsgesetz sogar eine Stärkung der Gewerkschaften. Kritik kommt auch aus den Reihen der Grünen. Anton Hofreiter betonte in seinem Statement, dass es in der Vergangenheit gerade die kleineren Gewerkschaften waren, die für eine Anhebung des Tarifniveaus gesorgt haben.

Welche Konsequenzen hat das Tarifeinheitsgesetz für Unternehmen?

Die Deutsche Bahn hätte jetzt beispielsweise die Möglichkeit, in jedem einzelnen Betrieb genau zu schauen, zu welcher der beiden Gewerkschaften GDL und EVG die meisten Mitglieder in den einzelnen Berufsgruppen gehören. Deren Tarifvertrag würde dann automatisch angewendet. Bei anderen Unternehmen ändert sich durch das Tarifeinheitsgesetz nichts. Dazu zählt sich unter Anderem die Lufthansa, weil dort alle Berufsgruppen von einer eigenen Gewerkschaft vertreten werden. Die GDF vertritt die Fluglotsen, Cockpit die Piloten, Verdi die bei der Abfertigung und Sicherheit eingesetzte Personal und die UFO die Fluglotsen. Die Konsequenz dessen ist, dass der Lufthansa auch nach dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes Streiks von vier verschiedenen Gewerkschaften drohen.

Quelle: Focus

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