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Steuerbonus für Wärmedämmung von Gebäuden gestoppt

Einem aktuellen Bericht der dpa zufolge soll der schon seit langem geplante Steuerbonus für die Wärmedämmung von Gebäuden gestoppt worden sein. Die Nachrichtenagentur dpa bezieht sich dabei auf einen Brief von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann, der an die Mitglieder seiner Fraktion gerichtet ist und der dpa vorliegen soll.

In diesem heißt es, dass im Koalitionsausschuss keine Einigung über die „steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung“ gefunden werden konnte. Dieses Detail soll laut dem Brief von Oppermann ebenfalls auf dem Koalitionstreffen vom Dienstag besprochen worden sein, kam bisher aber noch nicht an die Öffentlichkeit.

Für die Bürger bedeutet dies, dass alles beim Alten bleibt. Sie können lediglich 20 Prozent der Arbeitskosten bei Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Noch im Dezember 2014 hatten sich dabei Angela Merkel und die Ministerpräsidenten mehrheitlich auf das Vorhaben geeinigt, das man bereits seit Jahren anstrebt. So sollte die Energieeinsparung durch den Austausch alter Fenster und Heizkessel sowie die Wärmedämmung gefördert werden, indem eben die Kosten dafür steuerlich zu einem Großteil abgesetzt werden können.

Finanzierung für Steuerbonus bei Wärmedämmung war Streitpunkt

Allerdings hatte man sich schon lange über die Finanzierung des Steuerbonus für die Wärmedämmung und die energetische Gebäudesanierung gestritten. Zuletzt wehrte sich jedoch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer gegen den Vorschlag. Insbesondere der Kompromiss beim Handwerkerbonus stieß ihm sauer auf. In einem Kompromissvorschlag hieß es, dass dieser eingeschmolzen werden sollte. Konnten bislang 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen abgesetzt werden, sollte das laut Kompromisslösung künftig nur noch bei Handwerkerrechnungen über 300 Euro der Fall sein.

Geplant hatte man für den Steuerbonus der energetischen Gebäudesanierung etwa eine Milliarde Euro an Kosten pro Jahr, die von Bund und Ländern getragen werden sollten. Die Gebäudebesitzer sollten rückwirkend ab Januar 2015 zehn bis 25 Prozent der Kosten steuermindernd geltend machen können. Merkel hatte in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hingewiesen, dass durch die Sanierungen zusätzliche Einnahmen entstehen. Durch die anfallende Mehrwertsteuer sollten Ausfälle auf der Steuerseite ausgeglichen werden können. Doch daraus wird nun nichts.

In dem der dpa vorliegenden Brief von Oppermann heißt es weiter, dass im Wirtschaftsministerium nun Alternativen geprüft werden. Dazu könnten unter anderem neue bzw. höhere Zuschussprogramme seitens der KfW gehören.

Quelle: FAZ

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